Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 184

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Allerdings bleibt aus unserer Sicht ein großer Kritikpunkt aufrecht, nämlich in Bezug auf die Ökologisierung dieses Bereiches. Es ist immer noch so, dass das österreichische Steuersystem ökologisch völlig blind ist. Immer noch ist der Einsatz von Kohle und Gas zur Stromerzeugung steuerbefreit. Aber das ist ein Punkt, den wir an anderer Stelle einbringen, nämlich im Rahmen unserer Vorschläge zu einer Steuerreform, mit unserem Modell "anders steuern – die ökosoziale Steuerreform der Grünen", und nicht beim Gaswirtschaftsgesetz.

Die wesentlichen Punkte, die uns im Zusammenhang mit diesem Gesetz wichtig waren, nämlich die Schaffung einer wirksamen Missbrauchsaufsicht, das Anstreben eines weitgehenden Unbundling, der Einsatz eines Regulators und die Schaffung einer Situation, in der es in diesem Bereich endlich so etwas wie einen Wettbewerb geben wird, wurden jetzt berücksichtigt. Was den Wettbewerb betrifft, so gab es in der Vergangenheit, glaube ich, unter allen Durchleitungsanträgen, die gestellt wurden, nur einen einzigen, dem stattgegeben wurde! Das wird jetzt verbessert.

Wir haben dem GWG 2000 unsere Zustimmung nicht gegeben. Wesentliche Punkte, die damals offen geblieben sind, sind jetzt erfüllt worden, und deshalb wird die grüne Fraktion dem jetzt vorliegenden Gesetz zustimmen.

Anders ist die Situation beim Ökostromgesetz. Dieses stellt für uns ein sehr wichtiges Gesetz, ein wichtiges Vorhaben dar. Wir haben als Vorbild immer das deutsche Energieeinspeisegesetz betrachtet, das in Deutschland seit Jahren in Kraft ist und dort wunderbare Erfolge im Bereich erneuerbare Energie gebracht hat. Wir bedauern, dass die jetzt gegebene Möglichkeit, bundesweit einheitliche Förderrahmenbedingungen zu schaffen, nicht dafür genützt wurde, einen sehr großen, mutigen Schritt in Richtung Ökologisierung der Energieversorgung zu machen.

Wir haben einige Kritikpunkte zu diesem Gesetz. Was mich besonders stört und was ich besonders bedauere, ist, dass die so genannten Mindestziele in diesem Bereich, die Mindestziele für Ökostrom zu Obergrenzen werden, dass es ein sehr planwirtschaftliches System ist, dass die Tarife nur zehn Jahre gelten, dass für die Zukunftstechnologie Photovoltaik eine Deckelung besteht, die ein sehr schlechtes Signal darstellt, und dass positive Dinge, wie zum Beispiel eine wahrheitsgetreue bundesweite Stromkennzeichnung, erst nach einer zweijährigen Übergangsfrist in Kraft treten sollen.

Was ich auch kritisiere, ist, dass man beim Ökostrom etwas schlampig geworden ist, dass man auch Mischfeuerungsanlagen, Anlagen, die fossile Brennstoffe wie Steinkohle verfeuern, mit einer sehr geringen Zufeuerung von Biomasse, als Ökostromanlagen anerkennen will. Das ist meiner Meinung nach ein Rückschritt, und ein unsauberes Handhaben dieser Begriffe verhindert auch die wirksame und europaweite Positionierung von österreichischen Ökostromprodukten.

Alles in allem honoriere ich auch die Versuche, uns einzubinden und auf unsere Vorschläge zu hören. Das ist besser gelaufen als in der Vergangenheit. Wir hatten die Möglichkeit, unsere Punkte einzubringen. Ich bedauere es, dass es nur ein halbherziger Schritt in Richtung Ökologisierung der Stromwirtschaft geworden ist. Unsere Forderung nach einem bundesweit einheitlichen Ökostromgesetz nach deutschem Vorbild, mit sehr hohen Tarifen, mit einem sehr offensiven Bekenntnis zur Förderung dieser Zukunftstechnologie, bleibt nach wie vor aufrecht.

Aufrecht bleibt auch unsere Forderung nach einer ökologischen Steuerreform, die viele Punkte, die hier sehr detailliert, fast planwirtschaftlich geregelt sind, mit einem Schlag einer Lösung zuführen könnte, nämlich indem man in Bezug auf die Kostenwahrheit ein anderes Verhältnis zwischen den so genannten erneuerbaren und den fossilen Energieträgern in Österreich herstellt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.08

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Oberhaidinger. – Bitte.

19.09

Abgeordneter Georg Oberhaidinger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es ging, wie bereits gesagt wurde, darum, die Vollliberalisierung des Gas


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