Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 197

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Ich bin daher froh darüber, dass wir diese Einigung erzielt haben. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.56

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schwarzenberger. – Bitte.

19.57

Abgeordneter Georg Schwarzenberger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Das jetzt in Verhandlung stehende Ökostromgesetz wird eine praktikablere Regelung, als sie für den Ökostrom bisher im ElWOG verankert gewesen ist, mit sich bringen.

Im ElWOG ist vorgesehen, dass 4 Prozent an Strom aus Biomasse bis zum Jahr 2008 als Zielwert anzusehen sind, 9 Prozent des Stroms aus Kleinwasserkraftwerken stammen und insgesamt 78 Prozent des in Österreich produzierten Stroms aus erneuerbarer Energie kommen sollen. Nur gilt jetzt laut ElWOG, dass jedes Land für sich diese Prozentwerte zu erbringen hat. Das ist mit größeren Schwierigkeiten verbunden, weil die einzelnen Ausstattungen und Möglichkeiten in den Ländern unterschiedlich sind. Außerdem ist mit dieser Beschlussfassung ein Entschließungsantrag verbunden, wonach der Anteil des Stroms aus Biomasse ab dem Jahre 2008 nach Möglichkeit auf 5 Prozent angehoben werden sollte.

Um diese Ziele zu erreichen, können Zuschläge für Stromkunden bis zu 0,34 Cent je Kilowatt eingehoben werden. Diese Zuschläge werden allerdings mit höchstens 275 Millionen € gedeckelt. Während bei Kleinwasserkraftwerken der Zielwert schon fast erreicht ist, liegt die Produktion von Ökostrom erst bei etwa 1 Prozent. Hier könnten wir noch eine Vervierfachung der derzeitigen Produktion erreichen.

Wenn wir – und wir haben heute schon sehr ausführlich darüber diskutiert – in Europa den Ausstieg aus der Atomenergie forcieren wollen, dann müssen wir auch so ehrlich sein, alternative Energien zu finden. Da derzeit in Europa rund 30 Prozent der gesamten Strommenge in Atomkraftwerken erzeugt werden, haben wir hier noch große Möglichkeiten, durch erneuerbare Energie zumindest einen Teil dieser Strommenge abzudecken. In Österreich werden zum Beispiel nur zwei Drittel des Zuwachses in unseren Wäldern genutzt. Hier haben wir für erneuerbare Energie aus Biomasse wirklich ein enormes Produktionsvolumen vor uns.

Mit dem vorliegenden Gesetz werden die Weichen für eine positive Zukunft der erneuerbaren Energie in Österreich gestellt. Investitionen in Milliardenhöhe werden in den nächsten Jahren Österreich wieder an die Position eines Vorreiters in der EU heranführen. Besonders der ländliche Raum kann davon mit zusätzlichen Arbeitsplätzen und Wertschöpfungen profitieren.

Durch das neue Ökostromgesetz kann die Erzeugung von Energie aus Biomasse weiter gefestigt werden. Das eröffnet unseren Bauern eine ganz klare Einkommensalternative zur Nahrungsmittelherstellung.

Das Vorhandensein dieses zweiten Standbeins für die landwirtschaftlichen Betriebe hat auch positive Auswirkungen auf die Wirtschaft im gesamten ländlichen Raum, denn auch angesichts modernster vorhandener Potentiale für nachwachsende Energieträger schafft das bis zu 60 000 zusätzliche Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Diese Zahlen betreffen nicht nur Arbeitsplätze in der Land- und Forstwirtschaft und im Gewerbe, sondern auch in den Bereichen Errichtung und Betrieb notwendiger Anlagen. Somit ist dies für alle Berufsgruppen und alle Schichten der Bevölkerung von großem Vorteil. (Beifall bei der ÖVP.)

20.01

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Bauer.

20.01

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Zunächst möchte ich zu dem von Herrn Dr. Mitterlehner eingebrachten Abänderungsantrag zur


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