Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 198

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Novellierung der Gewerbeordnung anmerken, dass er damit eine Änderung im Hinblick auf eine Übergangsfrist beantragt, die ihm notwendig erscheint. – Tatsache ist jedoch, dass wir vor drei Wochen eine Regelung beschlossen haben, die heute schon als EU-Richtlinie bekannt ist und auch bereits praktisch vorliegt. Das vor drei Wochen von uns beschlossene Gesetz ist eine wörtliche Wiedergabe davon. Heute soll das jedoch wieder zurückgenommen werden.

Ich möchte Sie, in Anbetracht dessen, dass das bereits als EU-Richtlinie vorliegt, ersuchen, diese Änderung nicht vorzunehmen! Sinngemäß wurde das auch aus dem Büro Brüssel mitgeteilt.

Ich möchte auch noch kurz eine Bemerkung zur Frage der gesamten Neustrukturierung der Energiewirtschaft machen: Auch ich bin sehr froh darüber, dass diese bedeutende Gesetzesmaterie gemeinsam getragen wird und wir diese Neuordnung gemeinsam treffen, weil ich meine, dass dies ein gewaltiger Schritt in Richtung Liberalisierung ist, die 1998 mit der Liberalisierung im Energiebereich beziehungsweise im Elektrizitätsbereich begonnen hat. Im Jahre 2000 folgte die Vollliberalisierung mit der teilweisen Liberalisierung auch des Gasmarktes, und nun wird auch im Bereich des Gasmarktes voll nachgezogen. – Ich glaube, das sind wirklich gewaltige Schritte, die noch dazu ergänzt werden durch eine Ökostromregelung und durch die Möglichkeit, für erneuerbare Energien nun auch eine entsprechende Unterstützung zu bekommen.

Ich meine, dass wir diesen Grundgedanken der Liberalisierung immer unterstützt und mitgetragen haben, weil wir davon ausgegangen sind, dass diese Schritte der Liberalisierung letztlich allen zugute kommen. Ich glaube, dass es die oberste Prämisse ist, dass es nicht nur um die Großkunden gehen darf, sondern auch um die Kleinabnehmer von Energie. Daher muss es Aufgabe des Bundesministers und des Regulators sein, auch dafür Sorge zu tragen, dass die Vorteile aus der Liberalisierung tatsächlich allen zugänglich gemacht werden.

Ich bin der Meinung, dass die Überwindung der Monopolstrukturen in Österreich durchaus Sinn macht, und ich meine auch, dass wir alles tun müssen, um eine starke österreichische Energiegruppe zu haben – und dazu habe ich, wie ich glaube, auch sehr viel beigetragen –, und dass es wichtig ist, dass man sich im europäischen Konnex eines Binnenmarktes bewegen und auch als Player entsprechend auftreten kann.

In diesem Zusammenhang möchte ich nur noch eine Anmerkung in Bezug auf den Regulator machen. – Ich halte es für höchst kontraproduktiv, wenn in der Öffentlichkeit gewisse Äußerungen zur österreichischen Stromlösung getroffen werden, die wir alle gemeinsam wollen und die, wie der Herr Bundesminister ausgeführt hat, nun auf gutem Wege ist, auch umgesetzt zu werden. Ich meine, dass da eine gewisse Definition des Selbstverständnisses vorgenommen werden soll und nicht eine Art "Überministergefühl" Platz greift, es sei denn – das sage ich jetzt einschränkend –, dass es der Herr Bundesminister vielleicht manchmal gar nicht so ungern sieht, wenn jemand anderer Aussagen trifft, die er nicht treffen will. Ich hoffe aber, dass das nicht der Fall ist, und meine, dass die Selbstdefinition eine wichtige Frage des Regulators für sein künftiges Wirken sein wird. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.05

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Mitterlehner zu Wort gemeldet.

Ich gehe davon aus, Herr Abgeordneter, dass Ihnen die diesbezüglichen Bestimmungen der Geschäftsordnung bestens bekannt sind. – Bitte.

20.06

Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dr. Bauer hat gerade behauptet, es gäbe im Zusammenhang mit der Gewerbeordnung eine Richtlinie der EU, die genau dem Gesetzestext entspräche, den wir vor drei Wochen in derselben Angelegenheit – Versicherungsmakler und Versicherungsagenten – beschlossen haben.


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