Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 208

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Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordneten Dr. Mitterlehner, Dipl.-Ing. Hofmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einfügung einer neuen Ziffer 6a.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ferner haben die Abgeordneten Eder, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag betreffend die Einfügung einer neuen Ziffer 6a eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit, und damit ist der Antrag abgelehnt.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Ich lasse nun über den Antrag des Wirtschaftsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 482 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen, abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Ich wurde soeben darauf aufmerksam gemacht, dass möglicherweise im Croquis ein Fehler vorgelegen ist, dass die dritte Lesung von 1243 möglicherweise doppelt erfolgt ist. (Abg. Dr. Mertel: Lag der Fehler im Croquis oder bei Ihnen?)

Falls das der Fall gewesen sein sollte, bitte ich die zweite Abstimmung als gegenstandslos zu betrachten. Wir haben dann zweimal über den gleichen Gegenstand abgestimmt. Wir werden das sofort überprüfen.

27. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1175 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Neugründungs-Förderungsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, die Bundesabgabenordnung, das Bundesgesetz zur Durchführung der EG-Beitreibungsrichtlinie (EG-Vollstreckungsamtshilfegesetz – EG-VAHG), das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden (2. Abgabenänderungsgesetz 2002) (1202 der Beilagen)

28. Punkt

Bericht und Antrag des Finanzausschusses betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 geändert wird (1203 der Beilagen)


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