Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 253

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

uns zwei Übereinkommen von Bedeutung: eine Richtlinie der Europäischen Union zur Bekämpfung terroristischer Vereinigungen und eine UN-Konvention zur Verhinderung der Basisfinanzierung eben solcher terroristischer Vereinigungen.

Es ist das Wesen von Terrorismusbekämpfung, dass sie präventiv gestaltet werden muss, um eben so verheerende Anschläge, wie wir sie erleiden mussten, gar nicht zustande kommen zu lassen. Es ist daher auch ein Spannungsfeld, das hier aufzuzeigen ist, zwischen dem in unserer Rechtsordnung gut verankerten Persönlichkeits- und Datenschutz auf der einen Seite und eben dem Zweck der Terrorbekämpfung auf der anderen Seite. Ich meine, dass das mit den Hauptveränderungen, dem § 278b und d, dem vorausschauenden Bekämpfen terroristischer Vereinigungen durch präventive Bekämpfung, durch Beobachtung, durch Gefahrenerfassung sowie der Finanzierungsabschöpfung und -überwachung nach dem Muster der Bekämpfung krimineller Organisationen gut gelungen ist.

Ich möchte auch noch einen Teilaspekt beleuchten, den meiner Erinnerung nach Frau Kollegin Bures angesprochen hat, nämlich die so genannte Neutralitätsgefährdung. Der Tatbestand, wie er im Strafgesetz vorhanden ist, wurde in keiner Weise verändert. Im Gegenteil: Im Zuge der Terrorismusbekämpfung wurde er von "kriegerischen Handlungen" auf "bewaffnete Konflikte" ausgedehnt. Systematisch richtig hat man dabei allerdings die Überschrift "Neutralitätsgefährdung" entfallen lassen, da ja Neutralität bekanntlich ein völkerrechtliches Institut ist – und kein Straftatbestand. Die Neutralität kann nicht der Einzelne gefährden, sondern nur der Staat, indem er zum Beispiel als neutraler Staat keine Abfangjäger kaufen würde.

In diesem Sinne denke ich, dass das Strafrechtsänderungsgesetz samt den eingebrachten Abänderungsanträgen die Zustimmung wert ist und seinen Hauptzweck erfüllt, nämlich dass man uns nicht mehr vorwerfen kann, in Europa wären Terroristen sicherer als in Afghanistan. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

22.58

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. – Bitte.

22.58

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Kollege Tancsits, Sexualexperte sind Sie keiner, das hat sich jetzt herausgestellt. (Ruf bei der ÖVP: Sie auch nicht!) Am Beginn meiner Ausführungen möchte ich auf den Jugendschutz eingehen, nämlich darauf, was Sie unter Jugendschutz verstehen und was nicht. Da es in letzter Zeit sehr viele Vorfälle, in die Jugendliche involviert waren, gegeben hat in Zusammenhang mit Waffen, Waffengebrauch, Verbrechen mit Waffen, weil Waffen nicht weggesperrt waren, möchte ich Ihr Verständnis von Jugendschutz einmal abtesten und Sie fragen, warum Sie nicht für ein schärferes Waffengesetz stimmen.

Ich möchte daher zu Beginn einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Kuntzl, Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen einbringen, das Waffengesetz 1996 zu ändern, und zwar geht es um das generelle Waffenverbot in privaten Haushalten. (Zwischenruf des Abg. Kiss. )

Herr Kollege Kiss! Dagegen wehren Sie sich schon lange, das ist mir ohnehin bewusst. Im Wesentlichen beschäftigt sich der im Saal verteilte Antrag mit dem Verbot von Feuerwaffen und den Ausnahmen davon, aber auch mit den Gegebenheiten in Bezug auf Waffenpass und Waffenbesitzkarte.

Aber kommen wir zu einer anderen Facette des Jugendschutzes, kommen wir zum besagten § 207b, den Sie heute beschließen wollen. Und es ist kein Lüfterl der Entrüstung, es ist ein Sturm der Entrüstung, meine Damen und Herren, der losbricht, wenn man sich Ihre schwammigen – wie es ja oft zitiert wurde – Ersatzlösungen für den § 209 StGB genauer anschaut, wobei das eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Viele Jugendorganisationen haben sich zu Wort gemeldet; die österreichische Bundes-Jugendvertretung, die die österreichische Jugend gesetzlich vertritt, wurde nicht einmal mit einbezogen, so wie überhaupt niemand in die Vorverhandlungen zu dieser Husch-Pfusch-Gesetzesaktion einbezogen war.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite