Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 267

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Ich sage Ihnen noch etwas: Gerade in Graz haben wir derzeit eine zunehmende Drogensituation, und junge Mädchen tun alles, um zu ihren Drogen zu kommen, und wenn sie einen "Turkey" haben oder wenn sie "krachen", dann sind sie bereit, sich ihrem Dealer hinzugeben. Es gab bisher kein Gesetz, das da Regelungen trifft, Frau Kollegin! – Jetzt versetzt uns das Gesetz erstmals in die Lage, etwas gegen die Kinderprostitution zu tun. (Zwischenruf der Abg. Silhavy. )

Meine Damen und Herren! Ich kenne die Szene ein bisschen besser, und ich lade Sie gerne ein, sich das mit mir vor Ort anzuschauen, wovon Sie hier theoretisch reden. Ich bin wirklich dankbar, dass ich erleben darf, was sich draußen tatsächlich abspielt. Und das, was mir so wehtut, ist, dass hier billiges politisches Kleingeld mit der Not und der Sexualität junger Männer und Frauen zu machen versucht wird.

Ich bin froh, dass wir hier seriös arbeiten und jetzt ein Gesetz beschließen dürfen, das letztlich den Jungen und ihrer Entwicklung zugute kommen wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

23.23

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schieder. – Bitte.

23.23

Abgeordneter Peter Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte drei Bemerkungen machen.

Erstens: Ich bin, wie ich glaube, der Einzige im Haus, der auch Abgeordneter war, als vor 31 Jahren die generelle Strafbarkeit der Homosexualität gefallen ist. Ich war auch damals Mitglied des Unterausschusses. Wir haben damals erreicht, dass die Altersgrenze, die in der Vorlage mit 21 festgesetzt war, auf 18 heruntergesetzt wurde. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pumberger. ) Ganz konnte man sie leider nicht wegbringen, weil es damals noch keine absolute Mehrheit gab und man die Zustimmung anderer Parteien brauchte. Ich habe damals im Unterausschuss mit anderen gegen diese Altersgrenze geredet. Ich weiß: Ohne dass das gemacht worden wäre, hätte es die ganze Abschaffung nicht gegeben, und dennoch habe ich mich in all den Jahren ein bisschen mitschuldig an sehr viel Unrecht an Menschen in diesem Lande durch diesen Paragraphen gefühlt. (Zwischenruf des Abg. Neudeck. )

Zweitens: Ich freue mich, dass der Verfassungsgerichtshof das getan hat, was das Europäische Parlament und der Europarat von unserem Land seit langem erwarten. Es wäre schön gewesen, wenn der Gesetzgeber das von sich aus zustande gebracht hätte! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf des Abg. Mag. Schweitzer. )

Drittens: Ich weiß nicht, was alles an Gründen vorliegt, dass es diesen § 207b nun gibt. Gut ist, dass der § 209 gleich fällt. Da ich aber, wie gesagt, die Gründe nicht kenne, wende ich mich an diejenigen, die aus guter Absicht für diesen § 207b eintreten, und bitte sie, sich all das noch einmal durchzulesen. Ich habe nämlich Sorge, dass diese Formulierungen Angst, Unsicherheit und Unklarheit bei Menschen schaffen werden und dass damit wieder Menschen auf Grund von Liebe mit einem Fuß ins Kriminal gestellt werden! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dolinschek: Das Gegenteil ist der Fall!)

Der Herr Minister hat gesagt, dass die Justiz und die Richter mit dem Begriff "Unreife" umzugehen wissen. Das gibt eine gewisse Beruhigung betreffend die Gerichtsurteile. Ich frage Sie aber: Wäre es nicht wichtiger, Gesetze so zu machen, dass die Menschen mit diesen Begriffen umgehen können? Wäre es nicht wichtig, dass sie schon vor dem Gerichtsurteil wissen, ob Sie etwas tun, das unter Strafsanktion steht, und dass sie nicht erst bei der Gerichtsverhandlung erfahren, ob sie in ihrem Leben und in ihrer Liebe richtig oder falsch gehandelt haben? (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Im ersten Absatz ist zumindest noch die Unterschiedlichkeit des Alters enthalten. Im zweiten Absatz ist sie nicht mehr enthalten. Überlegen Sie sich das, und überlegen Sie, ob der dritte


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