Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 268

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Absatz wirklich in Ordnung ist, in welchem die gute und richtige Idee der Bekämpfung der kindlichen Prostitution unter Umständen dadurch, dass man die Täter bestraft und in einem Aufwaschen gleich andere Dinge mit erledigt, relativiert wird! Es kann sich um Jugendliche im Alter von 14 oder 15 Jahren handeln, und aus einem Scherz mit einem Entgelt unserer Kinder untereinander kann plötzlich ein Tatbestand mit einem Strafrahmen von drei Jahren entstehen! (Zwischenruf des Abg. Dr. Martin Graf. )

Das andere Extrem: Wäre es nicht gescheiter gewesen, sich zu überlegen, die Volljährigkeit zu nehmen, statt 18 Jahren, damit klar ist, dass nicht auch Ehepaare darunter fallen, denn so, wie das hier formuliert ist, betrifft das sogar Ehepaare. Diese Bestimmungen sind mit den Ehebestimmungen und mit der wirtschaftlichen Ausbeutung nicht synchron, und Sie schaffen ein zweites Mündigkeitsalter. Es wird Unsicherheit geschaffen, selbst von denen, die hier Jugendschutz schaffen wollen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich bedauere, dass eine so gute Sache wie die Abschaffung des § 209 StGB eine Begleitmusik hat, die zu neuem Unrecht, zu neuer Unsicherheit und zu neuem Unglück führen wird! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

23.28

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1213 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Fekter, Dr. Ofner, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters haben die Abgeordneten Dr. Jarolim, Bures, Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Kuntzl, Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Es liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Dr. Jarolim vor.

Ferner hat die Abgeordnete Mag. Lunacek ein Verlangen auf getrennte Abstimmung eingebracht.

Schließlich haben die Abgeordneten Mag. Stoisits und KollegInnen einen Zusatz- sowie einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen sowie die von den Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile, und zwar der Reihenfolge nach, und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Jarolim, Bures, Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der die Einfügung einer neuen Ziffer 19a in Artikel I zum Inhalt hat.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Ferner haben die Abgeordneten Dr. Fekter, Dr. Ofner, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag bezüglich einer neuen Ziffer 19a in Artikel I eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.


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