Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 21

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Die 3. Anfrage formuliert Herr Abgeordneter Öllinger.

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

199/M

Warum wurde von Ihrem Ministerium ein Sondervertrag für Reinhart Gaugg entworfen, der keine Verpflichtung zur Dienstprüfung, dafür aber die faktische Unkündbarkeit ab dem ersten Tag enthält?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass das Abschließen von Dienstverträgen Angelegenheit des Dienstgebers und des Dienstnehmers ist. Meinem Hause sind Entwürfe zugegangen, die sehr unterschiedlich waren und die ich nicht kommentieren möchte. Bei mir und meinen Beamten wurde als Aufsichtsbehörde nachgefragt, ob von mir eine Genehmigung oder eine Nicht-Genehmigung in diesem Bereich zu erwarten ist, aber keinesfalls sind von meinem Hause entsprechende Anträge ausgearbeitet worden.

Ich habe mir von meinem Mitarbeiter eine Aufstellung anhand eines Mustervertrages geben lassen, welche Möglichkeiten die Dienstordnung insgesamt vorsieht. Dieser Vorschlag des Kollegen Sommer ist weder beziffert noch mit irgendwelchen Namen versehen. Das ist die Arbeit meines Hauses zur Information für mich als Entscheidungsträger.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wir werden jetzt in der Fragestunde nicht klären können, was das für ein Vertrag war, den Ihr Ministerialrat Sommer entworfen hat. Unabhängig davon, Herr Bundesminister, glaube ich, dass alle Österreicherinnen und Österreicher – oder die Mehrheit von ihnen – der Meinung sind, dass man, bevor man einen Vertrag abschließt, eigentlich wissen sollte, wie hoch der Lohn oder die Gehaltsforderung des Betreffenden ist.

Hat Herr Abgeordneter Gaugg, bevor der Vertrag für ihn abgeschlossen wurde, gegenüber der PVA oder gegenüber Herrn Jenewein Gehaltsvorstellungen geäußert? Wenn ja, in welcher Höhe?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Minister, bitte.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich darf Sie darauf hinweisen, dass nach meinem Informationsstand sämtliche Bewerber Gehaltsvorstellungen gegenüber dem Büro Jenewein formuliert haben. Meiner Ansicht nach sind diese Gehaltsvorstellungen Angelegenheit des Dienstnehmers und unterliegen auch dem Amtsgeheimnis. Ich sehe mich daher nicht in der Lage, diese Frage hier zu beantworten.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Bures, bitte.

Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Herr Bundesminister! Medien ist zu entnehmen, dass Sie intensiv an der Ausarbeitung eines lukrativen Sondervertrages für Herrn Abgeordneten Gaugg beteiligt waren.

Ich frage Sie: Warum musste eigentlich ein Enthebungsverfahren des Herrn Gaugg in seiner Funktion bei der Kärntner Gebietskrankenkasse eingeleitet werden? Heißt das, dass Herr Gaugg nicht freiwillig zurückgetreten ist?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.


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