Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 182

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haltige Sanierung der Gebietskrankenkassen ist sicherzustellen. Dazu gibt es meines Erachtens nur zwei Wege.

Der eine Weg ist der, den die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse gegangen ist. Sie selbst hat dort angesetzt, wo die Steuerungsmöglichkeiten gegeben sind: im Bereich der Kassenverträge und vor allem im Bereich der Medikamente. Aber eigentlich ein untauglicher Versuch ist jener der Wiener, die immer darauf verweisen, dass sie so viele Kassenärzte und Ähnliches mehr oder eine sehr gute Einnahmensituation haben, aber nichts tun. Nur zu sagen: Wir lehnen diese Neuregelung ab!, ist sicherlich der falsche Weg. Wenn jetzt nicht dieser Weg eingeschlagen wird, dass die einzelnen Kassen selbst dazu beitragen, Einnahmen und Ausgaben in Einklang zu bringen, dann bleibt als Konsequenz nur der zweite Weg übrig.

Was ist der zweite Weg? – Der zweite Weg ist der, dass man alle Kassen zusammenlegen und sagen muss: Man muss einzelne unterschiedliche Standards in einheitliche Leistungsstandards umwandeln, und man muss danach trachten, was die Verhandlungen anlangt, die geballte Verhandlungsmacht gegenüber den Ärzten zu nutzen, um andere Konstellationen zu erreichen.

Meine Damen und Herren! In diesem Zusammenhang ist daher der dringende Appell nötig, in der jetzt verbleibenden Zeit – in den nächsten zwei Jahren, solange der Ausgleichsfonds Mittel zur Verfügung stellt – auch die notwendige Strukturreform einzuleiten. Sonst werden wir in zwei Jahren wieder vor den Problemen stehen, wie sie schon jetzt vorzufinden sind.

In diesem Zusammenhang darf ich abschließend zu einem Abänderungsantrag kommen – er wird auch verteilt werden –, den Kollege Dolinschek und ich einbringen zum Gesetzentwurf im Bericht des Sozialausschusses 1200 der Beilagen über die Regierungsvorlage 1184 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz geändert wird.

Im Wesentlichen geht es darin um zwei Dinge: zum einen um die Präzisierung des Optionenrechts im Bereich der Geld- und Sachleistung – da sind einige Begleitmaßnahmen notwendig –, zum Zweiten um eine Stellvertretungsregelung für Stellvertreter, und zwar immer dann, wenn sie Controlling-Aufgaben übernehmen. Dieser Abänderungsantrag liegt im Detail vor und wird verteilt werden.

Damit darf ich auch schließen. Ich hoffe, dass wir hier mit der 60. ASVG-Novelle eine Lösung haben, die nicht zu tatenloser Selbstzufriedenheit und zu weiterem Durchwursteln anregt, sondern zu verbindlichen Strukturmaßnahmen im Bereich der Gebietskrankenkassen. (Beifall bei der ÖVP.)

19.11

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Silhavy. – Bitte.

19.12

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister Haupt! Herr Minister Bartenstein! Hohes Haus! Ich danke Kollegem Mitterlehner dafür, dass er die undankbare Aufgabe übernommen hat, den Lärmpegel hier wieder etwas zu senken. Ich meine, es sind einige wichtige Dinge, die wir hier heute besprechen. (Abg. Dr. Pumberger: Sie werden das schon wieder ändern!)

Ja, da werden Sie durchaus Recht haben, Herr Kollege Pumberger, weil uns der vorliegende Gesetzentwurf, nämlich die Novellierung der Sozialversicherungsgesetzgebung, zeigt, welches Gesicht diese Bundesregierung tatsächlich hat: Es ist nämlich das Antlitz der Arroganz der Macht. (Abg. Dr. Pumberger: Das ist Ihre ...!) Noch während des laufenden Begutachtungsverfahrens wird überfallsartig ein Sonderministerrat einberufen, um eine Regierungsvorlage zu beschließen. Das ist für mich Arroganz der Macht. – Das ist nicht unser Demokratieverständnis, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)


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