NATIONALRAT
 
 
 
            Die nächste (115.) Sitzung des  N a t i o n a l r a t e s  findet Donnerstag, den
19. September 2002, um 9 Uhr
statt.

 
            Die Sitzung beginnt mit einer    A k t u e l l e n  S t u n d e .
 
 

T A G E S O R D N U N G
 
 
 

 1.)

Erklärungen des Bundeskanzlers und der Vizekanzlerin gemäß § 19 Abs. 2 GOG zum Thema: "Die Bilanz der Bundesregierung"
 

 2.)

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1277 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2002 - HWG 2002 erlassen wird und das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Bundesfinanzgesetz 2002, das Umweltförderungsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert werden (1285 d.B.)

 

Berichterstatter: Abg. Hermann    B ö h a c k e r 
 

 3.)

Bericht und Antrag des Finanzausschusses betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Konkursordnung geändert wird, ein Bundesgesetz, mit dem eine Gerichtgebührenbefreiung im Zusammenhang mit der Hochwasserhilfe gewährt wird, eingeführt wird, das Glückspielgesetz und das Wasserrechtsgesetz geändert werden (1286 d.B.)

 

Berichterstatter: Abg. Dkfm. Dr. Günter    S t u m m v o l l 
 

 4.)

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Tätigkeitsbericht (III-124 und Zu III-124 d.B.) des Rechnungshofes über das Verwaltungsjahr 2000 (1221 d.B.)

 

Berichterstatter: Abg. Detlev    N e u d e c k 
 
 
 

 5.)

SAMMELBERICHT des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 21, 26, 35 bis 91, 94 und 95 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 23, 25 und 26 (1249 d.B.)

 

Berichterstatterin: Abg. Gabriele    H e i n i s c h - H o s e k 
 

 

Wien, 2002 09 18
 

Dr. Heinz    F i s c h e r 

Präsident
 

Jakob    A u e r 

Schriftführer

Sophie    B a u e r 

Schriftführerin

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A v i s o
 
 
           Es ist in Aussicht genommen, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 1 bis 3 unter einem durchzuführen.
 
           Hinsichtlich der Punkte 2 und 3 wird es erforderlich sein, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte am Beginn der Sitzung mit Zweidrittelmehrheit Abstand zu nehmen.
 
           Es ist vorgesehen, die Sitzung zwischen 13 Uhr und 13.15 Uhr zu unterbrechen.
 

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           Nach Beendigung der 115. Sitzung wird eine weitere (116.) Sitzung des   N a t i o -
n a l r a t e s     stattfinden.

 
           In dieser Sitzung werden in der Geschäftsordnung vorgesehene Mitteilungen sowie Zuweisungen durch den Präsidenten erfolgen.
 

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            Für die am Freitag, dem 20. September 2002, um 9 Uhr stattfindende (117.) Sitzung des  N a t i o n a l r a t e s  ist folgende Tagesordnung in Aussicht genommen:
 
 
  Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag .../A der Abgeordneten ..........., Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die XXI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig beendet wird (... d.B.)
Berichterstatter: Abg.
 
 
           Hinsichtlich dieses Punktes wird es erforderlich sein, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des Ausschussberichtes am Beginn der Sitzung mit Zweidrittelmehrheit Abstand zu nehmen.
 
 

In dieser Sitzung findet   k e i n e   Fragestunde statt.
 
 
 
Wien, 2002 09 18