Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 156

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Tatsache, dass 81,5 Prozent der Österreicher ihre Haushalte bereits an öffentliche Abwasserreinigungsanlagen angeschlossen haben.

Eine kritische Bemerkung möchte ich trotzdem machen, und zwar in Hinblick auf die Fördergewohnheiten von Abwasserentsorgungsanlagen. Wir sollten uns überlegen, ob es tatsächlich immer so sein muss, dass es die große Anlage, die Großkläranlage ist, die förderungswürdig ist. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass ein Projekt umso förderungswürdiger ist, je größer und zentraler die Anlage, je größer ihr Einzugsgebiet ist. Das kann es nicht sein! Es sollte auch die alternative Variante durchgerechnet werden. Hier gibt es große Einsparungspotentiale!

Wenn zum Beispiel der Klärschlamm einer kleinen Anlage, wo keine industriellen Abwässer dazugekommen sein können, durchaus als Dünger verwendet werden kann, während der Klärschlamm einer großen, einer zentralen Anlage unter Umständen bereits in Simmering für teures Geld entsorgt werden muss, dann müssen auch solche finanziellen Überlegungen in die Förderwürdigkeit einer Anlage einfließen. – Ja (der Redner blickt in Richtung ÖVP), applaudier ruhig, gib mir Recht, applaudier! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Deshalb bitte ich, bei der Bewertung der Förderwürdigkeit von dezentralen Kläranlagen etwas sorgfältiger zu sein. Das habe ich bis jetzt vermisst, aber ich bin überzeugt davon, dass wir in der neuen Koalition auch den kleinen Kläranlagen, wenn es um Förderungen geht, mehr Beachtung schenken werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.40

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zum Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Gaßner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

18.41

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes-Umwelt-Landwirtschaftsminister! Meine Damen und Herren! Zunächst eine kurze Replik auf Ihre Ausführungen, Herr Abgeordneter Schweitzer. Ich bin der Meinung, dass nicht die Größe der Kläranlage für die Qualität des Klärschlamms ausschlaggebend ist, sondern dass man da wirklich auf die Qualität schauen und dann die Möglichkeit schaffen müsste, ihn auszubringen. (Abg. Mag. Schweitzer: Du weißt schon, was ich gemeint habe!)

Aber ich wollte mich grundsätzlich mit dem Gewässerbericht beschäftigen, nachdem wir den Grünen Bericht schon verabschiedet haben, wo sehr viele Zahlen und Fakten den Denkansätzen und den Überlegungen der Sozialdemokraten Recht gegeben haben. Ich denke dabei nur an die soziale Unausgewogenheit bei der bäuerlichen Förderung.

Aber auch im Gewässerbericht, meine Damen und Herren, sind sehr klare Daten und Fakten wieder zu finden, die uns einige Sorge bereiten, gerade wenn es um das Grundwasser und die gefährdeten Gebiete geht. Damit ich nur ja nicht in den Verdacht komme, hier irgendwelche Angriffe gegen die Bauern zu starten, zitiere ich einen Satz aus dem Gewässerbericht. Darin heißt es nämlich:

"Die Schwerpunkte der flächenhaften Belastung beschränken sich im Wesentlichen auf landwirtschaftlich intensiv genutzte Ackerbauregionen." – Also, da steht schwarz auf weiß, dass sich doch dort, wo es Probleme gibt, die Landwirtschaft nicht der Verantwortung entziehen kann.

Ich verstehe nicht das Theater, das heute gemacht wurde, als wir auf die landwirtschaftliche Verschmutzung der Gewässer hingewiesen haben, zumal es jetzt – endlich!, muss ich sagen – erstmalig auch Untersuchungen der Umweltkriminalitätsabteilungen gibt, gerade was Atrazin und Pestizide betrifft.

Tatsache ist, meine Damen und Herren, dass zirka 400 000 Menschen in Österreich mit Wasser versorgt werden, dessen Pestizidgehalt über dem zulässigen Grenzwert von einem Mikrogramm je Liter liegt. 120 000 Menschen müssen Wasser trinken, das Nitrate enthält in einem Ausmaß, das über dem Grenzwert von 50 Milligramm je Liter liegt. Und es ist nicht so, dass das nur auf


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