Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 2. Sitzung / Seite 57

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dass jemand nicht den österreichischen Reisepass hat, sondern Rechtsstaatlichkeit heißt Berechenbarkeit für die Behörde und Rechtssicherheit für den Betroffenen. Um nichts anderes geht es. (Beifall bei den Grünen.)

Ein allerletzter Satz an die Adresse der freiheitlichen Fraktion: Ich lade auch die Juristin und Richterin Partik-Pablé, die sich durch das Blinken unserer roten Lampen geblendet und irritiert gefühlt hat, herzlich ein: Schauen Sie sich einmal die Schmäh- und Drohbriefe an, die im Büro der Kollegin Stoisits oder bei mir eingegangen sind, die auch etwa unsere Kinder im Zuge Ihrer Wiener Plakatwelle erreicht haben! Damit haben Sie wieder einmal Schleusen geöffnet, damit haben Sie Dämme niedergerissen, und damit haben Sie es einer verschwindenden Minderheit von Leuten, die ihren Namen gar nicht mehr nennen, sehr salonfähig gemacht, die niedrigsten Gefühle auszulassen. (Abg. Dr. Martin Graf: Unsere Plakatständer wurden alle demoliert!) Auch die Sicherheitsbehörden kennen diese Briefe.

Und wenn Sie sich vielleicht vom roten Licht gestört fühlen (Abg. Dr. Martin Graf: Haben Sie auch mit Eiern geworfen?), lesen Sie einmal diese Briefe und dann wäre ich doch auch interessiert daran, welche Wertung Sie über diese rassistischen, sexistischen, entsetzlichen Entgleisungen abgeben, die Sie politisch zu verantworten haben, weil Sie sie durch Ihre Plakate, durch Ihre Äußerungen provozieren. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dipl.-Ing. Schöggl: Das ist ungeheuerlich! Das ist ein ungeheurer Vorwurf!)

13.02

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Bundesminister Schlögl. – Bitte.

13.03

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Frau Abgeordnete Petrovic! Ich möchte jetzt nicht den Dialog, den wir beide prinzipiell begrüßen, ausschließlich hier im Parlament fortsetzen; mir scheint es nur wichtig zu sein, ein paar Dinge doch klarzustellen, die Sie gesagt haben, und zwar nicht deshalb, weil ich glaube, dass Sie unseriös argumentieren, sondern weil ich glaube, dass man, wenn eine Meinung kundgetan wird, klarerweise auch einen entsprechenden Gegenstandpunkt darlegen soll.

Ich möchte Sie bitten, nicht mehr von Fallfristen zu sprechen. Diese Fallfristen gibt es nicht mehr, diese Fallfristen sind im Jahre 1995 zu Ende gegangen, sind beseitigt worden. Das war eine Fehlentwicklung, das haben wir beendet, und wir haben versucht, alle Altfälle, so weit sie bekannt sind, zu sanieren. Auch mit dem Integrationsbeirat gibt es die Möglichkeit, Altfälle, die auf Grund eines Versäumnisses von Fallfristen entstanden sind, zu lösen. Bei jeder dieser Fallfristen, mit denen der Integrationsbeirat beauftragt worden ist, hat es auch eine entsprechende positive Entscheidung gegeben. Mag sein, dass es vielleicht noch wenige Einzelfälle gibt. Da sind wir, wie Sie selbst zugestehen, gerne dazu bereit, das zu lösen. Das heißt also, es gibt kein Aufenthaltsverbot auf Grund eines Versäumnisses von Fallfristen. Diese Entwicklung ist 1995 zu Ende gegangen.

Zweitens: Frau Abgeordnete Petrovic! Ich kenne keine Bestimmung in irgendeinem Gesetz, die regelt, wie groß nach Quadratmetern die Wohnung eines ausländischen Mitbürgers sein soll. Meines Wissens ist im Gesetz ausdrücklich verankert, dass der Grundsatz herrscht, dass, genauso wie auch für Inländer, ein ortsüblicher Wohnungsstandard gelten muss.

Drittens: Familienzusammenführung. Dazu möchte ich Ihnen erstens einmal sagen, dass ich nach wie vor an dem Grundsatz festhalte, dass der Kreis nicht erweitert werden soll, und dass ich auch an dem Grundsatz festhalte, dass man die Familienzusammenführung über eine Quote machen soll.

Ich möchte aber darauf hinweisen, dass mir als Innenminister dabei die Hände gebunden sind, denn § 18 des Fremdenrechtes – ich bin gerne bereit, mit Ihnen darüber zu diskutieren, dass man das ändert – legt klar fest, dass der Innenminister in Abstimmung mit den Bundesländern eine Quote vorzulegen hat und dass eine zahlenmäßige Überschreitung eines solchen Vorschlages nur mit Zustimmung des betroffenen Landes zulässig ist. (Abg. Mag. Stoisits: Das war


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