Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 2. Sitzung / Seite 70

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der Freistellungsgrenzen und den Kündigungsschutz für Ersatzbetriebsräte. Das sind aus meiner Sicht wesentliche Dinge.

Weiters wäre es, so meine ich, wichtig – vor allem im Zusammenhang mit der Entwicklung, die wir in der Wirtschaftskammer, in der Wirtschaft im Allgemeinen feststellen können –, auch das Mitspracherecht der Arbeitnehmervertreter bei der Zuordnung des Arbeitgebers zu einer bestimmten Fachgruppe innerhalb der Wirtschaftskammer festzulegen.

Ich stehe zu dem, was vor kurzem in Deutschland im "Handelsblatt" zu lesen war, nämlich dass der Betriebsrat der Manager des Wandels ist und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Sicherheit gibt, in diesem Wandel für ihre Rechte entsprechend eintreten zu können.

Kollege Öllinger! Wir müssen uns aber auch darüber unterhalten – und dafür sehe ich gerade im Ausschuss eine Möglichkeit –, dass dieses passive Wahlrecht für ausländische Arbeitnehmer abgestimmt sein muss mit den Bestimmungen der Ausländergesetze in unserem Lande, dem Aufenthaltsrecht, aber auch der Ausländerbeschäftigung.

Stimmen wir das nicht aufeinander ab und übernehmen wir die Bestimmungen, die für Inländer gelten, tel quel, dann, so glaube ich, öffnen wir jener Entwicklung Tür und Tor, die sich in Deutschland zeigt, wo die ausländischen Arbeitnehmer zwar gewählt werden können, aber fünf Minuten später vom Arbeitgeber mit anderen Mitteln wieder ihres Mandats beraubt werden.

Daher bin ich dafür, dass wir als ersten Schritt neben der Situierung des passiven Wahlrechtes eine Verbindung zur Beschäftigungsbewilligung herstellen, weil das den Kolleginnen und Kollegen, die sich der Wahl stellen, so glaube ich, Sicherheit gibt, als Betriebsrat entsprechend tätig werden zu können.

Ich wiederhole noch einmal: Die Erfahrungen in Deutschland haben deutlich gezeigt, dass dann, wenn man das nicht harmonisiert, für die Kolleginnen und Kollegen, die ein Mandat übernehmen, die Entwicklung nicht die beste ist.

In diesem Zusammenhang erscheint es mir aber auch wichtig, festzustellen – und das passt auch zur Debatte, die wir vorher hier im Hause geführt haben –, dass die Integration ausländischer Kolleginnen und Kollegen in Österreich nicht dadurch stattfinden kann, dass bei jeder sich bietenden Gelegenheit In- und Ausländer gegeneinander ausgespielt werden.

Probleme auf dem Arbeitsmarkt – davon bin ich überzeugt – löst man nicht, indem man sagt: Die Ausländer sind schuld! – Demnächst sind es dann die Frauen, die älteren Arbeitnehmer oder aber auch die Jungen. Dieses Auseinanderdividieren von Arbeitnehmergruppen ist der falscheste Weg, den man gehen kann. Damit erzeugt man nur ein Klima des Misstrauens, ein Klima des Neides und der Verunsicherung.

Die soziale Sicherheit, die wir in Österreich haben, der Friede und die Gerechtigkeit werden seit langem groß geschrieben; wir sollten sie uns nicht dadurch zerstören lassen, dass eine Gruppe gegen die andere ausgespielt wird. Soziale Intoleranz hilft uns in dieser Frage überhaupt nicht. Das, was wir brauchen, sind eine klare Definierung dessen, was wir unter passivem Wahlrecht verstehen, sowohl bei den Arbeiterkammer- als auch bei den Betriebsratswahlen, und die Möglichkeit, dieses Wahlrecht auch den ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu gewähren. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.56

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Gaugg. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte. (Abg. Öllinger: "Integration vor Neuzuwanderung" war die Parole der FPÖ vorher! – Abg. Gaugg  – auf dem Weg zum Rednerpult –: So ist es! Ganz korrekt!)

13.56

Abgeordneter Reinhart Gaugg (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Kollege Öllinger meint, es wäre im Ausschuss für Menschenrechte die


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