Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 151

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schwirrt ein Abänderungsantrag in das Hohe Haus, so sinnentleert er auch sein mag, denn er befriedigt nur kurzfristig Interessen. Ich glaube, dass das unseriös ist, und würde wirklich an Sie appellieren, sich das noch einmal zu überlegen.

Vielleicht überlegen Sie es sich noch einmal, kommen herunter, haben den Zusatzantrag mit und sagen: Ach was, lassen wir ihn, es ist eigentlich doch unverantwortlich, wenn wir das machen! – Vielleicht ist das möglich, weil Ihr Umdenkprozess in so kurzer Zeit schon so oft stattgefunden hat, dass es unter Umständen vielleicht auch jetzt noch passieren kann. (Beifall bei der SPÖ.)

18.39

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Wolfmayr. Die Uhr ist auf 7 Minuten eingestellt. – Bitte.

18.39

Abgeordnete Dr. Andrea Wolfmayr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Sie haben ganz Recht, Herr Kollege Cap, wir bringen einen zweiten Abänderungsantrag ein, und zwar genau den, den Sie befürchtet haben. Ich glaube nicht, dass diese Lösung als verfassungswidrig oder inländerdiskriminierend zu bezeichnen ist. Die Argumentation, wie Sie es aufziehen, dass Libro oder die großen Konzerne es schaffen werden, auf diese Art die Kleinen auszubooten, wäre von der anderen Seite her genauso zu führen gewesen. Also ich sehe das Ganze nicht so, wie Sie das sehen, und ich sehe es auch nicht als einen Blitz, der vom Himmel geschossen ist, der uns plötzlich verändert hat.

Sie wissen, wir haben von Anfang an versucht, den Umständen und denjenigen, für die wir eigentlich das Gesetz gemacht haben, entsprechend ein passendes Gesetz zu machen, und zwar im Bewusstsein dessen, dass es ein Übergangsgesetz sein wird.

Ich habe gewusst, es wird so kommen, das wird als Zickzackkurs dieser Regierung bezeichnet werden. Ich sehe das ein bisserl anders. Ich hätte gesagt, dieses Gesetz war ganz bestimmt keine leichte Geburt, und es war ein sehr langer und steiniger Weg, der auch nicht in dieser Periode begonnen hat. Die Vorarbeiten der vorigen Koalition – ich nenne da durchaus auch die Bemühungen des ehemaligen Staatssekretärs Wittmann – haben auch sämtliche Interessenverbände für die Thematik sensibilisiert und das Terrain aufbereitet, das kann man sagen.

Es ist aber dennoch leider zu keinem Abschluss gekommen, dieser blieb jetzt der neuen Koalition vorbehalten. Ich muss sagen, ich habe den Eindruck, es wurde ausgesprochen schnell, gut und effizient darauf hingearbeitet. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Darauf hingearbeitet wurde erstens einmal vom Staatssekretariat in dauernder, sehr genauer und differenzierter Absprache mit österreichischen und europäischen Verfassungsrechtlern sowie mittels Anhörung – da haben Sie ganz Recht – von Interessenvertretungen aller Seiten und letztendlich auch noch durch unsere schnelle Reaktion. Man kann sagen, die treibende Kraft waren eher die Kulturpolitikerinnen, vor allem, was diesen letzten Abänderungsantrag betrifft, nämlich betreffend die Miteinbeziehung des nationalen elektronischen Handels.

Der ursprüngliche Antrag, zuerst allgemein formuliert, wurde abgeändert, und es wurde eine genauere Fassung angestrebt, weil es eben Einwände von Verfassungsrechtlern gegeben hat. Wir wollten den elektronischen Handel – das stimmt – zuerst insgesamt ausschließen, weil wir in das in Entwicklung begriffene e-commerce-Gebiet nicht eingreifen und uns auf den klassischen, konventionellen Handel beschränken wollten, und zwar in Form einer Schutzbestimmung.

Es stimmt auch, dass uns die großen Aufregungen von Seiten der Interessenverbände der Wirtschaft, aber auch der IG-Autoren diese Formulierung noch ein weiteres Mal überdenken ließen. Deswegen gibt es diesen zweiten Abänderungsantrag, der den nationalen Internethandel einschließen wird, um eine Ungleichbehandlung der verschiedenen Vertriebswege, die im Buchhandel Realität sind, zu vermeiden. EU-rechtlich steht dieser Regelung unseres Wissens nichts entgegen.


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