Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 155

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Der soeben vorgetragene Abänderungsantrag ist genügend unterstützt und steht daher in Verhandlung.

Zu Wort gelangt der Herr Staatssekretär. – Bitte.

18.57

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Initiativantrag wird heute ein Schlusspunkt einer Entwicklung gesetzt, die dieses Land und die Kulturschaffenden seit dem Beitritt Österreichs zur EU intensiv beschäftigt.

Ich möchte einige Worte zur Genesis dieses Gesetzes verlieren: Durch den Beitritt zur Europäischen Union wurde das System der grenzüberschreitenden Buchpreisbindung im Hinblick auf die europäische Wettbewerbsregelung genehmigungspflichtig. Gelang es anfangs, die bestehenden Regelungen außer Streit zu stellen, beschloss die Europäische Union im Jänner 1998 die Einleitung eines offiziellen Beschwerdeverfahrens zur Aufhebung der grenzüberschreitenden Buchpreisbindung. Das damalige Vorgehen der Kommission wurde im so genannten Wiener Memorandum auf Initiative Österreichs unter der Mitwirkung von Belgien, Frankreich, Deutschland, Luxemburg und den Niederlanden in einer zwischenstaatlichen Entschließung heftig kritisiert. Ebenso aber verabschiedete das Europäische Parlament im November 1998 eine Entschließung, in der die Kommission aufgefordert wurde, ihre Gemeinschaftspolitik den kulturellen Erfordernissen anzupassen und den Fortbestand der Preisbindung zu ermöglichen.

Im Jänner 1999 verabschiedeten die Kulturminister der EU eine Resolution, in der die Europäische Kommission ersucht wurde, vor dem Hintergrund der Kulturverträglichkeitsklausel des Artikels 151 des Amsterdamer Vertrages die besondere Bedeutung des Buchmarktes für die Kultur und den besonderen Wert des Buches als Kulturobjekt zu berücksichtigen.

Im Jänner dieses Jahres schließlich legten die Buchhandelsverbände beider Länder, Österreichs und Deutschlands, ihre endgültigen Kompromissvorschläge vor, die jeweils zwei nationale Buchpreisbindungssysteme vorsehen. Dieser Kompromissvorschlag wurde mit dem Schreiben der Kommission vom 8. Februar 2000 unter der Bedingung angenommen, dass sämtliche grenzüberschreitenden Elemente, die geeignet wären, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, eliminiert würden. Als Frist für diese Anmeldung wurde der 31. März genannt, das Ende der Übergangsfrist mit dem 30. Juni 2000 festgelegt.

Es freut mich, dass es im Zusammenwirken mit den Fraktionen im Kulturausschuss gelungen ist, in kurzer Zeit eine Lösung auszuarbeiten, die es möglich macht, diese Frist einzuhalten und im Bereich der Buchpreisbindung eine Kontinuität über den 30. Juni, sprich: 1. Juli, dieses Jahres hinaus zu gewährleisten.

Ein paar Punkte zu den Eckpfeilern dieses Gesetzes.

Erstens: Auf Grund der für Österreich im Gegensatz zu Deutschland wesentlichen Problematik der Importe beziehungsweise Reimporte von Büchern konnte diese Regelung nicht mittels eines Vertrages, sondern nur auf gesetzlicher Basis getroffen werden.

Zweitens: Das Gesetz sollte so gestaltet werden, dass nicht nur die Produktion von qualitativ hochwertigen Inhalten und eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung gewährleistet werden, sondern auch der Bestand von vielen kleinen Verlagen und Buchhandlungen möglichst sichergestellt wird. Deshalb wurde auch die Rabattierung mit 5 Prozent festgelegt.

Drittens: Es erschien mir wesentlich, die dynamischen Entwicklungen auf dem Buchmarkt, die in den letzten Jahren zu völlig neuen Vertriebssystemen geführt haben, zu berücksichtigen und ein Preisbindungsgesetz, wie es die Buchpreisbindung darstellt, nicht ad infinitum fortzuschreiben. Deshalb bin ich froh, dass mein Vorschlag, das vorliegende Gesetz für einen Zeitraum von fünf Jahren zu befristen, breite Zustimmung gefunden hat.


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