Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 166

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Der soeben referierte Abänderungsantrag liegt vor, ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Murauer. – Bitte.

19.43

Abgeordneter Walter Murauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Unser engagierter Bundesminister Ernst Strasser hat der organisierten Kriminalität, insbesondere dem Schleppereiunwesen, den Kampf angesagt, und wir von der Österreichischen Volkspartei unterstützen ihn, unterstützen diese Bundesregierung dabei selbstverständlich mit dieser neuen Gesetzesvorlage. Diese Änderung ist dringend notwendig, und ich freue mich, dass auch Kollege Schlögl dies vorhin hier bestätigt hat.

Diese Gesetzesnovelle basiert auf einem bestehenden, sehr guten Fremdengesetz und stellt eine Maßnahme gegen die abscheulichsten und menschenverachtendsten Formen der organisierten Kriminalität dar, die mit Verbrechen wie Drogenhandel, Menschenhandel, aber auch Wirtschaftskriminalität in zunehmendem Maße die ganze Welt, insbesondere aber die westliche Welt umspannt.

Das Ziel dabei ist klar: Es soll künftig konsequente strafrechtliche Verfolgung geben; in der Vergangenheit gab es diesbezüglich ja fast nur Verwaltungsstrafen. Jetzt also sind dafür Strafen bis zu zehn Jahren Haft möglich, und zwar bei tödlichem Ausgang beziehungsweise Misshandlungen.

Meine Damen und Herren! Und noch etwas: Alle Formen der Schlepperei sind in Zukunft gesetzlich strafbar und werden gerichtlich geahndet. Und gerade das scheint mir besonders hervorhebenswert zu sein. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Mit diesem Gesetz soll auch eine Harmonisierung mit entsprechenden Gesetzen in Nachbarstaaten einhergehen. Und da heißt es auch, ganz besonders zu beobachten, dass es gerade in Bezug auf die "blaue Grenze" zum Beispiel in Italien besondere Schwierigkeiten gibt. Wenn sich jemand erst einmal in Europa befindet, dann sind für ihn sozusagen alle Grenzen frei.

Hervorzuheben ist auch, meine Damen und Herren, dass die gesetzliche Strafbarkeit schon beim Grundtatbestand gegeben ist – eine Zielsetzung, um diese Form der organisierten Kriminalität besser in den Griff bekommen zu können. Ich stimme mit Ihnen, Kollege Schlögl, überein, das es dabei selbstverständlich Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen europäischen Staaten geben muss, insbesondere auch mit osteuropäischen Staaten, aus denen ja ganz besonders illegale Emigration erfolgt, aus denen eben auch geschleppt wird.

Österreich befindet sich da ja in einer geographisch besonders exponierten Lage, und bei uns gibt es eine geradezu gigantische Zunahme des Schleppereiunwesens. Alleine heuer wurden in unserem Lande, und zwar bis April – um Ihnen jetzt nur diese eine Zahl zu nennen –, 3 637 Personen wegen illegalen Grenzübertrittes angehalten; 1 476 Fälle an Schleppertätigkeit mussten alleine in dieser kurzen Zeit verzeichnet werden. Meine Damen und Herren! Das alleine ist schon Grund genug, dem massiv entgegenzutreten! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Die Situation der Opfer ist ja wirklich bedauerlich. Es sind die Ärmsten, die von Verbrecherorganisationen wirklich ausgenützt werden. Diese Menschen verkaufen zu Hause all ihr Hab und Gut, zum Großteil wird auch noch die Verwandtschaft miteinbezogen, und sie liefern sich voll Schlepperorganisationen beziehungsweise einzelnen Schleppern aus, eben unter Aufbietung all ihrer Finanzen; sie gehen auch Verschuldungen ein, um dann bei einer eventuellen Arbeit im Westen noch einmal Rückzahlungen tätigen zu müssen. Diese armen Menschen werden eingepfercht in illegale Transportmittel, oft mit ihrer ganzen Familie, mit kleinen Kindern. Zum Teil haben sie dann auch noch den Tod vor Augen! Eine wirklich tragische und unzumutbare Situation.


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