Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 302

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Herren, dass die Zahl der Untersuchungen in den letzten Jahren eindeutig rückläufig war. Das ist eine ganz klare Tatsache, daran kommen Sie nicht vorbei.

Wenn wir uns den Einfluss der Entwicklung auf diesem Sektor auf die Lebensmittelqualität in Europa sowie die Gesundheitsrisiken, die mit diesen Leistungsförderern, diesen Antibiotikazusätzen zu Futtermitteln – einige davon wurden, wie Sie wissen, ja in den letzten Jahren verboten – verbunden sind, vor Augen halten, meine Damen und Herren, dann ist es wesentlich und auch für die Zukunft der österreichischen Landwirtschaft von großer Bedeutung, dass wir im Interesse des Konsumentenschutzes, aber auch im Interesse einer möglichst naturnahen und tiergerechten Fütterung und Haltung rechtzeitig ein neues Programm starten.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP! In Schweden wird Schweinehaltung und Schweinemast antibiotikafrei und ohne Leistungsförderer auch schon in größeren Beständen durchgeführt. Aber der entscheidende Knackpunkt in dieser Angelegenheit besteht darin, dass eine Massentierhaltung ohne Antibiotika, ohne vorbeugenden Einsatz von Antibiotika und Leistungsförderern, nur sehr schwer beziehungsweise überhaupt nicht möglich ist.

Wir werden morgen noch einmal intensiv über diesen Themenbereich diskutieren, und zwar im Bereich des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes. Denn mit diesem Gesetz haben Sie wesentlich eine Orientierung vorgegeben, die in Richtung Massentierhaltung geht. Wenn wir das nicht wollen – worauf ja von Bundesminister Molterer und auch von Ihnen, Kollege Schwarzböck, die Bezeigungen immer wieder lauten, zumindest die mündlichen –, wenn wir also die Massentierhaltung nicht wollen, dann brauchen wir auf der anderen Seite eine Qualitätsfütterung. Das bedeutet, entsprechende Alternativen zu entwickeln, in diesem Bereich verstärkt und verschärft zu kontrollieren und dort außerdem Forschung und Entwicklung zu betreiben.

Schließlich gibt es ja eine Produktionsmethode, in der diese Mittel selbstverständlich verboten sind. Im biologischen Landbau werden keine Leistungsförderer eingesetzt, und dort sind keine vorbeugend den Futtermitteln beigefügten Antibiotika erlaubt. Das ist eben Qualitätsproduktion, und daran haben wir uns zu orientieren, Herr Kollege Prinz. Es bedeutet keine Verunglimpfung, wenn man das klar und deutlich anspricht und wenn man einfordert, dass Bundesminister Molterer diese Orientierung hier und auch auf EU-Ebene entschieden vorantreibt.

Wir sollten auch nicht vergessen, dass die Produktion einerseits von BST – von dem Bovinen Somatropin, dem Wachstumshormon, das in Kundl erzeugt wird – und andererseits von Futtermittel-Zusatzstoffen, die im Burgenland erzeugt werden und nicht mehr zugelassen sind, in Österreich zumindest in Zukunft keinen Platz mehr haben sollte. (Beifall bei den Grünen.)

In dieser Hinsicht ersuche ich Sie, diesen Entschließungsantrag zu unterstützen. Die grüne Fraktion ist aber grundsätzlich auch für diese Flurbereinigung im veterinärmedizinischen Sektor und wird diesem Antrag auf jeden Fall zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

1.32

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 6 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist, soweit ich sehe, einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.


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