Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 62

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Da die mangelnde Ausprägung der Kontrollmöglichkeiten so heftig kritisiert worden ist, möchte ich Ihnen sagen, meine Damen und Herren (Abg. Dr. Kostelka: ... ein Hohn der Verfassung!): Sie wissen genau, dass es Vertreter von anderen, wesentlich größeren Ländern gibt, die nach Österreich gekommen sind, um sich diese Kontrollinstanzen anzusehen, weil sie die Kontrollinstanzen aus dem kleinen Österreich für ihre eigenen Länder kopieren wollen. Daher denke ich, dass wir uns nicht verstecken müssen, sondern dass diese Kontrollmöglichkeiten im Gegenteil vorbildhaft sind. Wir müssen sie nur entsprechend nützen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Vielleicht eines noch, Herr Kollege Gaál, weil Sie angesprochen haben, dass die Löschung von Daten nicht im Gesetz enthalten ist: Sie dürfen nicht vergessen, dass es auch ein Datenschutzgesetz gibt, das zum Beispiel die Löschung von Daten entsprechend regelt. Selbstverständlich sind all die Bestimmungen im Datenschutzgesetz und in anderen Bereichen auch auf die militärischen Befugnisse anzuwenden. Dass es selbstverständlich nicht notwendig ist, dies extra anzuführen, wissen Sie ganz genau. Ich verstehe nicht, warum hier Kritik geäußert wird.

Herr Kollege Pilz! Da Sie auch gesagt haben, dieses Einholen von Auskünften ist ohne jede Beschränkung möglich – wörtlich haben Sie gesagt: ohne jede Beschränkung können Daten ermittelt werden –: Sie wissen es ganz genau, Sie sind doch im Ausschuss gewesen, Sie wissen ganz genau, dass zum einen die Beschränkung durch die Aufgabenstellung gegeben ist. Sie wissen auch ganz genau, dass wir im Ausschuss den Abänderungsantrag behandelt haben und dass er auch beschlossen wurde, wodurch diese Auskunftspflicht eindeutig auf die persönlichen Daten eingeschränkt worden ist. (Abg. Dr. Pilz: Das ist falsch, absolut falsch!)

Sie wissen, warum das notwendig ist; Sie kennen den Abänderungsantrag. Was Sie hier gesagt haben – dass es ohne jede Beschränkung eine Auskunftspflicht gibt –, ist falsch, Herr Kollege Pilz, und dient nur zur Verunsicherung der Bevölkerung! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich sage hier noch einmal zum Schluss: Ich bin sehr froh darüber, dass dieses Gesetz heute hier vorgelegt, diskutiert und, wie ich hoffe, auch beschlossen wird. Es dient dazu, eine klare rechtliche Determinierung in wichtigen Bereichen der militärischen Landesverteidigung abzusichern, es dient aber auch klar der Rechtssicherheit der Bevölkerung, weil darin eindeutig festgelegt wird, was militärische Organe dürfen und was nicht.

Es ist erstmals auch ganz klar festgelegt, welche Schutzmechanismen es gibt. Dieses Gesetz führt zu mehr Rechtssicherheit, zu mehr Klarheit und zu einem besseren Schutz sowohl der militärischen Organe als auch der Bevölkerung. Deshalb unterstützen wir selbstverständlich diese Vorlage, und ich hoffe, dass sie auch mit großer Mehrheit hier im Parlament beschlossen wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

12.01

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Pilz zu Wort gemeldet.

Ich bitte Sie, mit der Wiedergabe der zu berichtigenden Behauptung zu beginnen. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Ich bin kein "Anarchist" – unter Anführungszeichen –, weil ...!)

12.01

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Da die Redezeit bei einer tatsächlichen Berichtigung begrenzt ist, beschränke ich mich auf vier Punkte, die ich im Folgenden berichtigen möchte.

Punkt 1: Der Herr Bundesminister hat behauptet, unsere Vertreter in der Datenschutzkommission hätten an dem Zustandekommen dieser Passagen mitgewirkt. (Bundesminister Scheibner: Das habe ich nicht gesagt! – Abg. Ing. Westenthaler: Das hat er nicht gesagt! Sie sitzen auf Ihren Ohren! – Abg. Mag. Trattner: Hat er nicht gesagt! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)  – Ich habe nicht gesagt, dass sie dafür waren.


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