Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 17

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Wir haben eine klare gesetzliche Vorgabe, die besagt, dass unangemeldete Demonstrationen oder Kundgebungen nicht per se einen Auflösungsgrund darstellen. Aber wenn es Rechtsüberschreitungen, Rechtsverletzungen gibt, hat die Exekutive einzuschreiten. Sie haben diese Vorgangsweise auch bei der Einhaltung der Bannmeile rund um das Parlament letzten Donnerstag oder auch vorletzten Donnerstag beobachten können. Wir gehen hier ganz genau und sehr penibel nach den rechtlichen Grundsätzen vor.

Wir haben in der Aus- und Weiterbildung vor allem jener Beamten, die in diesem sensiblen Bereich tätig sind, Vorkehrungen getroffen, dass genau auf diese Vorkommnisse eingegangen wird. Wir haben auf Grund der Vorfälle der letzten drei Wochen ein Maßnahmenpaket vorgesehen, das einen verstärkten Schutz des Demonstrationszuges, eine entsprechende Begleitung und eine schnelle Eingreifreserve zum Objektschutz zum Inhalt hat. Diese Maßnahmen haben sich in den letzten beiden Wochen als sehr erfolgversprechend gezeigt.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mag. Wurm, bitte.

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Bundesminister! Sie haben sich gerade in Ihrer vorigen Wortmeldung zum Grundrecht für Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit bekannt. Herr Abgeordneter Jung spricht im Zusammenhang mit den wöchentlichen Kundgebungen am Donnerstag von Kundgebungen mit Blockadecharakter.

Glauben Sie, dass es anlässlich dieser wöchentlichen Kundgebungen einer Sondergesetzgebung bedarf, wobei aber das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit beziehungsweise die Rechte Dritter entsprechend gewahrt werden? Glauben Sie, dass der jetzige Rechtsbestand ausreicht, oder glauben Sie, dass eine Sondergesetzgebung notwendig ist?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Zum Ersten glaube ich, dass auf Grund der bestehenden Rechtslage unsere Exekutiveinheiten unter einer außerordentlich vorbildhaften und auch weit über Österreich hinausgehenden Beachtung ihre Aufgabe erledigt haben.

Wir können mit der derzeitigen gesetzlichen Regelung leben. Wir können auch unter dieser gesetzlichen Voraussetzung für Ruhe und Ordnung in Österreich und in Wien sorgen. Es steht den Abgeordneten des Nationalrates frei, Initiativen und Angebote – ich bin der Letzte, der diese nicht prüfen würde – betreffend die weitere Entwicklung – in welchem Gebiet auch immer – zu erarbeiten. Ich werde gerne jede Initiative, egal von welcher Partei oder von welchem Abgeordneten sie kommt, prüfen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Bundesminister.

Wir kommen zur 2. Anfrage, und ich darf Frau Abgeordnete Haidlmayr bitten, diese Anfrage zu formulieren.

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

47/M

Bieten Sie, wie angekündigt, seit 1. Juni dieses Jahres ein flächendeckendes Versorgungsmodell an, welches sicherstellt, dass sich alle Zivildiener von den von Ihnen bereitgestellten 43 S Essensgeld täglich ausreichend verpflegen können?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.


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