Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 119

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2. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Nachtrag zum Tätigkeitsbericht (Zu III-11 d. B.) des Rechnungshofes über das Verwaltungsjahr 1998 (269 d. B.)

3. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht (III-12 d. B.) des Rechnungshofes über das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmungen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 1997 und 1998 (186 d. B.)

4. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Sonderbericht (III-37 d. B.) des Rechnungshofes über die Finanzierung der politischen Parteien und parlamentarischen Klubs (185 d. B.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich nehme die Verhandlungen über die eigentliche Tagesordnung wieder auf, und zwar kommt zu Punkt 2 Abgeordneter Mag. Kogler mit einer Redezeit von 8 Minuten ans Rednerpult. – Bitte, Herr Abgeordneter.

16.18

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Staatssekretär! Drei Tagesordnungspunkte in einem verhandelt, das ist vielleicht gut so, vielleicht können wir einmal eine kürzere sachliche Debatte abführen, wiewohl ich weiß, dass die Gegenstände dieser Berichte durchaus geeignet wären, dass man da heftiger werden könnte. Probieren wir es einmal anders zum Start. (Zwischenruf.) Drei Tagesordnungspunkte sind es, bitte nachzuschauen.

Ich beginne mit dem Tätigkeitsbericht zum Verwaltungsjahr 1998 und möchte hier nur auf einen allgemeinen Umstand hinweisen, der es mir wert zu sein scheint festgehalten zu werden. Es hat nämlich einen Usancenbruch in der Frage der Ladungspolitik des Rechnungshofausschusses gegeben. Es sind zum ersten Mal seit längerem – jedenfalls meiner Erinnerung nach – ein nicht mehr aktiver Minister, diesfalls sogar Bundeskanzler, und noch ein Bundeskanzler sozusagen um Auskunft gebeten worden. Der Status von Auskunftspersonen im Rechnungshofausschuss hat ja manchmal einen zweideutigen Charakter, wie wir wissen. Also ehemalige Minister und Kanzler.

Mir war die Usance sowieso nie begreiflich, warum das denn nicht sein soll. Deshalb habe ich da gerne mitgestimmt für die grüne Fraktion, nämlich diesfalls mit den nunmehrigen Regierungsparteien. Aber es scheint mir schon wert zu sein, an dieser Stelle im Plenum festgestellt zu werden, sozusagen als moralische Rückenstärkung für die Ausschussmitglieder, dass wir hinkünftig immer dann, wenn solche Fälle auftauchen, auch so vorgehen werden, selbst wenn es ehemalige ÖVP- und FPÖ-Minister betrifft. (Beifall bei den Grünen.)

Es wäre doch sehr schön, würden wir diese Usance jetzt so beibehalten können. – Das war das Erste.

Der Anlass in diesem Zusammenhang ist auch noch eine Erwähnung wert. Es war der CA-Verkauf beziehungsweise, genauer ausgedrückt, die Veräußerung der Bundesanteile der CA an die Bank Austria. Diese Geschehnisse haben ja fast zur Scheidung der nunmehr schon alten Koalition geführt. Es wäre vielleicht ganz nützlich, ein paar Gedanken auch noch dafür zu verwenden.

Ich möchte mich nur auf die Verhandlungen im Ausschuss beziehen, nachdem der Rechnungshofbericht ja ein relativ gutes Urteil über den Verkauf abgegeben hat, nämlich zumindest dahin gehend, dass die Republik finanziell ganz gut reüssiert hat und der seinerzeitige Finanzminister mehr oder weniger, aber im Ergebnis doch klug vorgegangen ist.

Es hat aber auch einen Hintergrund. Es hat ja viele Jahre lang mehrere Anläufe gegeben, was diesen Verkauf der Anteile betrifft – die wirtschafts- und bankpolitischen Experten erinnern


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