Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 70

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Assistenzleistungen angeht.

Sie versuchen, uns dieses wichtige Lebenselement, diese wichtige Grundlage Stück für Stück wieder wegzunehmen und uns Schritt für Schritt wieder in Richtung Institutionalisierung und Heim-Einweisung zu bringen.

Was die Nicht-Valorisierung des Pflegegeldes betrifft, können Sie niemandem von den Pflegegeld-BezieherInnen in Österreich erklären, dass diese Mittel nicht vorhanden sind – weil wir alle wissen, dass sie da sind. Und Sie, meine Damen und Herren, müssen rechtfertigen, warum Sie auf Kosten der Pflegegeld-Bezieher Budgetlöcher stopfen, statt diese Mittel an die Betroffenen weiterzugeben. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.40

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Silhavy zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

13.41

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Der in erster Lesung stehende Antrag der Abgeordneten Haidlmayr beinhaltet im Wesentlichen drei Forderungen, nämlich die Forderung nach Wegfall der Altersgrenze von drei Jahren für den Rechtsanspruch auf Pflegegeld, Valorisierung des Pflegegeldes und Verdoppelung des Taschengeldes.

Ich verstehe, dass Frau Kollegin Haidlmayr aus eigener Betroffenheit die Dinge anders wahrnimmt als andere, und ich gestehe ihr das natürlich auch zu. Ich möchte aber auch meine Betroffenheit darüber nicht verhehlen, dass alle Anstrengungen, die wir gerade für jene Menschen unternehmen, die besondere Unterstützung brauchen, um ihren Lebensalltag zu gestalten, dass all diese Bemühungen einfach nur negativ dargestellt werden. (Abg. Reitsamer: So ist es!) Ich möchte das hier wirklich mit Nachdruck sagen.

Zum ersten Punkt. Wir haben ganz bewusst, um Härtefälle abdecken zu können, die Härteklausel eingeführt, die auch Abstand von dieser Altersgrenze von drei Jahren nimmt, um Säuglingen im Individualfall das Pflegegeld und den Anspruch darauf zu ermöglichen. Ich habe mir die Situation in meinem eigenen Bundesland, der Steiermark, angeschaut. Es sind in den letzten drei Jahren nahezu alle Anträge, die gestellt wurden, auch bewilligt worden. Die Zuerkennung ist fast immer erteilt worden.

Aber es gibt bereits Bundesländer, die einen Schritt weiter sind, zum Beispiel das Bundesland Salzburg, das als erstes damit begonnen hat. Die Bundesländer Wien und Tirol haben heuer nachgezogen, auch sie haben von dieser Altersgrenze von drei Jahren Abstand genommen. (Abg. Dr. Feurstein: Die Härteklausel auch in Vorarlberg!)  – Ja, die Härteklausel haben wir ohnehin. Aber ich rede jetzt vom tatsächlichen Wegfall der Altersgrenze von drei Jahren, der in diesen drei Bundesländern – Salzburg, Tirol und Wien – erfolgt ist.

Frau Kollegin Haidlmayr hat das nur kurz angesprochen, aber versetzen wir uns einmal in die Lage von Eltern, deren Kind von Geburt an eine Behinderung oder mehrere Behinderungen hat: Das bedeutet in vielen Fällen eine Neuorientierung der ganzen Lebensplanung – häufig gibt ein Elternteil die Berufstätigkeit auf, und zwar zur Gänze, um das Kind entsprechend betreuen zu können –, das bedeutet einen enormen täglichen Organisationsaufwand, vor allem aber auch Ängste und Sorgen. Und die Betreuungspersonen – es sind meistens doch die Mütter – stoßen sehr häufig an ihre körperlichen, geistigen und auch gefühlsmäßigen Grenzen.

Meine Damen und Herren! Eltern – ich denke, da wird es keinen Widerspruch geben – streben im Allgemeinen das größte Wohl ihres Kindes an. Diese Aufgabe ist schon bei einem Kind mit einer normalen Entwicklung eine große Herausforderung. Für Eltern, die Kinder mit Behinderungen haben, ist sie jedenfalls noch schwieriger, und auch da wieder unterschiedlich je nach Grad und Art der Behinderung.

Bürokratische Hürden, verbunden mit der Unsicherheit, ob überhaupt eine Zuerkennung zugestanden wird, bedeuten natürlich in dieser schwierigen Situation eine zusätzliche Belastung. Ich habe im Ausschuss schon gesagt, und zwar in der letzten Sitzung des Sozialausschusses: Ich werde mich persönlich – das kann ich wirklich versprechen – dafür einsetzen, dass wir mit


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