Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 136

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Sie sprechen von 34 Milliarden Schilling Investitionen, Herr Abgeordneter. Aber derzeit werden Milliarden von Schilling in eine nicht artgerechte Tierhaltung investiert, und das liegt an den rechtlichen Grundlagen, an den entsprechenden Richtlinien, die derzeit nach Ländern unterschiedlich sind. Diese Investitionsrichtlinien gehören eben auf Basis eines bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes einmal überarbeitet. Das sollten Sie sich in Ihr Stammbuch schreiben! (Beifall bei den Grünen.)

Schließlich – auch das sollten wir nicht vergessen – geht es auch um den Markt. Wir wollen marktfähige Produkte, und dazu will der Konsument auch klare Aussagen haben. Er will wissen, dieses Produkt kommt aus artgerechter Tierhaltung. Dazu – ich wiederhole mich, ich habe das das letzte Mal auch angerissen – brauchen wir auch ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz und damit verbunden ein einheitliches AMA-Gütezeichen auf Basis dieses Gesetzes, Herr Abgeordneter Schwarzenberger.

Ich ersuche daher alle hier anwesenden Kolleginnen und Kollegen, auch die Vertreter der Landwirtschaft, sich einen Ruck zu geben und endlich in die konkrete Diskussion einzusteigen! Wir Grünen treten für diesen Fristsetzungsantrag ein und hoffen, Sie werden diesem ebenfalls zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

18.18

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Petrovic und Genossen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 15/A betreffend ein Bundes-Tierschutzgesetz eine Frist bis 24. Jänner 2000 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich nehme die Verhandlungen über den Punkt 4 der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Schweitzer. – Bitte sehr.

18.19

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn über Beamtengehälter verhandelt wird, so wird auch über die Gehaltserhöhung von zirka 130 000 Lehrern in Österreich entschieden. (Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer spricht mit Abg. Nürnberger.) – Herr Staatssekretär! (Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer beendet das Gespräch und nimmt auf der Regierungsbank Platz.)

Herr Staatssekretär! Wenn es um die Gehälter von 130 000 Lehrern geht, dann kann das ja auch für Sie nicht ganz uninteressant sein, nicht wahr? Vor allem eine 1,5-prozentige oder 2-prozentige Gehaltserhöhung fällt da schon ganz schön ins Gewicht: Immerhin geht es um 3 Milliarden Schilling.

Das Interessante an dieser Gehaltserhöhung ist, Herr Staatssekretär, alle bekommen die Gehaltserhöhung – egal, ob eine entsprechende Gegenleistung erbracht wird oder nicht, denn das wird in diesem Berufsstand nie wirklich überprüft. Das derzeitige System belohnt auch jene, die nicht bereit sind, die vielfältigen Anforderungen, die an Lehrer gestellt werden, zu erfüllen. Es gibt eine Unzahl von Anforderungen, die der Pädagoge heute zu erfüllen hat oder zu erfüllen hätte.

Zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung des Unterrichtes wird von vielen, die den Lehrberuf seinerzeit gewählt haben, weil es in diesem Beruf mehr Freizeit gibt, nicht gemacht. Der schulinterne Dialog zwischen Lehrerkollegen samt gemeinsamer Konzeption von Fächer übergrei


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