Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 160

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich denke, dass man aus ganz pragmatischen Gründen der vorliegenden Regelung zustimmen kann, und zwar deshalb, weil die Budgetlage des Bundes, höflich gesagt, so schlecht sein wird – und das nicht nur im Jahre 2000, sondern auch in den Jahren danach –, dass es ohnedies nicht vertretbar ist, etwas anderes zu machen als das, was in diesem Papier steht.

Eine kleine Anmerkung in legistischer Hinsicht habe ich jedoch noch anzubringen – ich weiß nicht, warum das im Ausschuss nicht geändert worden ist –: Ich hoffe, dass sich der Präsident des Rechnungshofes vernünftig verhält; eigentlich habe ich keinen Zweifel daran, dass er sich vernünftig verhalten wird. Dem Präsidenten des Rechnungshofes werden nämlich zwei Zahlen mitgeteilt, und zwar eine vom Statistischen Zentralamt und eine von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales. Diese zwei Zahlen hat der Präsident des Rechnungshofes zu vergleichen. Ich glaube nicht, dass er dafür länger als fünf Minuten braucht. Zeit dazu hat er allerdings zwei Monate! Für den Fall, dass der Präsident des Rechnungshofes nun diese Frist zur Ermittlung des Anpassungsfaktors, nämlich bis 31. Mai jeden Jahres, ausnützen sollte – was heißt ermitteln?, zwei Zahlen muss er vergleichen und dann auch noch im Amtsblatt kundmachen! –, dann kommen die "armen" auszahlenden Stellen ganz schön unter Druck, das zum 1. Juli desselben Jahres umzusetzen, denn all das, also die Änderung dieser Bezüge, braucht ja auch einen Vorlauf.

Ich vertraue hierbei also auf den Präsidenten des Rechnungshofes, dass er das binnen einer Woche erledigt, diese Frist nicht ausnützt und dafür sorgt, dass die "armen" Beamten, die das zu vollziehen haben, tatsächlich auch die notwendige Zeit haben, das zu tun.

Im Übrigen: Das Gesetz hat ein Ablaufdatum! Wir werden uns nicht auf Dauer und ewig von der allgemeinen Einkommensentwicklung abkoppeln können. Das habe ich schon in der Debatte am 18. November gesagt. Ich deponiere es hier noch einmal. Für die kommende Legislaturperiode, wenn sie denn vier Jahre dauern sollte, ist das aber eine pragmatische, gute Lösung. (Beifall bei den Grünen.)

20.03

Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt nunmehr Herr Abgeordneter Dr. Michael Krüger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

20.04

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Die Wunde muss schon sehr tief sitzen bei Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der österreichischen Sozialdemokratie, wenn Sie einerseits mit versteinerter Miene hier sitzen, innerlich gegen dieses Gesetz sind, aber Ihnen gleichzeitig auf Grund der Ihnen selbst zuzuschreibenden politischen Opportunität nichts anderes übrig bleibt, als dem zuzustimmen. Das ist das eigentlich Widersprüchliche an Ihrem Verhalten bei der Bezügeregelung.

Erlauben Sie mir eine Rückschau auf die Debatte in der Sitzung vom 15. Mai 1997, als dieses Bezügebegrenzungsgesetz hier im Hohen Hause beschlossen wurde. Da wurden noch wahre Loblieder angestimmt! So hat etwa Ihr Klubobmann Kostelka damals gesagt – ich zitiere –:

"Wir sind von verschiedensten Positionen ausgegangen, aber wir sind zu einem gemeinsamen Ergebnis gekommen, hinter dem wir mit Stolz – auch gegenüber den Österreichern – stehen können." – Zitatende.

Mit Stolz also können jene vier Parteien, die das damals beschlossen haben, laut Kostelka vor die Österreicher treten!

Oder ein anderes Beispiel: Es hat Herr Abgeordneter Schwemlein damals gesagt – ich zitiere –:

"Wir hatten den Auftrag, eine Bezügeregelung zu schaffen, die den Kriterien der Transparenz, des Nachvollziehbarseins, des Einfach- und Gerechtseins gerecht wird." – Zitatende.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite