Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 181

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Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dieser Antrag ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 16 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

Erstens: In Behandlung des Ersuchens des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg vom 15. November 1999 um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger wird im Sinne des Artikels 57 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger besteht.

Zweitens: Einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat wird nicht zugestimmt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das wiederum geschieht einstimmig und ist einstimmig beschlossen. (Abg. Jung: Parnigoni ist sitzen geblieben!)

War es einstimmig? (Abg. Schieder: Ja! – Abg. Dr. Kostelka: Ja!)  – Danke. Ich darf noch einmal feststellen: Es war einstimmig.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 17 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

Erstens: In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 16. November 1999 um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Andreas Khol wird im Sinne des Artikels 57 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der von dem Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Andreas Khol besteht.

Zweitens: Einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Andreas Khol wird zugestimmt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. Bevor ich das Abstimmungsergebnis feststelle, möchte ich im Sinne § 68 Abs. 1 der Geschäftsordnung feststellen, dass ich diesem Antrag zustimme. – Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 18 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

Erstens: In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 9. Dezember 1999 um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler wird im Sinne des Artikels 57 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der von dem Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler besteht.

Zweitens: Einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler wird zugestimmt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.


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