Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 92

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gemeldeten Anwendungen gemäß § 16 Abs. 2 Datenschutzgesetz 2000 von jedermann eingesehen werden. – Auf Wunsch bin ich bereit, nähere Einzelheiten dem Hohen Hause mitzuteilen.

Soweit die Datenanwendungen gemäß § 17 Abs. 3 Datenschutzgesetz 2000 etwa zum Zwecke des Schutzes der verfassungsmäßigen Einrichtungen der Republik Österreich von der Meldepflicht ausgenommen sind, bin ich bereit, dazu im Ständigen Unterausschuss des Innenausschusses Stellung zu nehmen.

Zur Frage 10:

Die zugriffsberechtigten Personen sind in einer Benutzerverwaltung samt ihren Zugriffsrechten verzeichnet. Dazu zählen beispielsweise die Sicherheitsbehörden und Sicherheitsdienststellen sowie Bedienstete des Zolls. Der jeweilige Zugriff auf Daten kann nur im Rahmen der gewährten Zugriffsrechte erfolgen. Der erfolgte Zugriff auf die Daten wird gemäß § 14 Abs. 2 Ziffer 7 Datenschutzgesetz 2000 protokolliert. – Auch dazu bin ich bereit, im Ständigen Unterausschuss des Innenausschusses Stellung zu nehmen.

Zur Frage 11: nein.

Zur Frage 12:

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt haben sich nach Auskunft der Sonderkommission keine Indizien ergeben beziehungsweise so verdichtet, dass eine Notwendigkeit zur weiteren Untersuchung in dieser Causa bestünde.

Zur Frage 13: Nein, es existieren keine Handarchive, in die EKIS-Daten Eingang finden.

Zur Frage 14: Ja, gemäß § 14 Abs. 5 Datenschutzgesetz 2000 sind Protokoll und Dokumentationsdaten drei Jahre lang aufzubewahren, sofern gesetzlich nicht ausdrücklich anderes angeordnet ist.

Zur Frage 15:

Ich vertraue den österreichischen Sicherheitsbehörden und der unabhängigen Justiz. Sowohl die Gerichts- als auch die Sicherheitsbehörden verfügen über ausreichende Expertisen zur Behandlung der Angelegenheit. Die Beiziehung ausländischer Experten ist daher aus der Sicht des Bundesministeriums für Inneres nicht notwendig.

Zur Frage 16: Ja, soweit die Datentransfers über die Bekanntgabe wehrpflichtiger Männer, die eine Erklärung abgeben, den Zivildienst ableisten zu wollen, hinausgehen, bin ich bereit, dazu im Ständigen Unterausschuss des Innenausschusses Stellung zu nehmen.

Zu den Fragen 17 und 18: Nein, für eine solche Vorgangsweise besteht derzeit kein Anlass.

Zur Frage 19:

Ich bitte neuerlich um Ihr Verständnis dafür, dass mir die Nichtöffentlichkeit des Vorverfahrens sowie die Verpflichtung zur Einhaltung der Amtsverschwiegenheit die Beantwortung dieser Frage nicht erlauben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.36

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner länger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zukommt.

Zu Wort gemeldet hat sich als Erster Herr Abgeordneter Schwemlein. – Bitte.

15.36

Abgeordneter Emmerich Schwemlein (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es ist mir ganz wichtig, dass ich meinen Ausführungen


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