Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 173

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21.16

Abgeordneter Ing. Herbert L. Graf (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist aus meiner Sicht ja sehr bedauerlich, dass wir nach einer Diskussionszeit von nunmehr fast elf Stunden erst jetzt zu diesem sehr wichtigen Thema Umwelt kommen.

Ich möchte auf die letzte Wortmeldung von Frau Dr. Glawischnig Bezug nehmen, in der sie gesagt hat, dass das UVP-Gesetz und die UVP-Novelle hier in keinerlei Zusammenhang zu sehen sind und dass sie von diesem Hause weiterhin abzulehnen sind.

Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass gerade das UVP-Gesetz in der Novelle, wie wir sie beschlossen haben, erhebliche positive Neuerungen bringt, auch was die Durchsetzung der Verfahren betrifft, und dass im UVP-Verfahren weiterhin alle Rechtsmittel für eine korrekte Durchführung des Verfahrens gewahrt bleiben. Das kann man nicht oft genug sagen. Es kommt auch hier zu einer Beschleunigung, zu einer Anhörung aller Bürgeranliegen, und im ersten Verfahren – das war das, was Sie bekrittelt haben – ist ja weiterhin eine unabhängige Instanz auf Seiten der Bezirkshauptmannschaft vorgesehen.

Ich würde bitten, dass man diese Argumente bei der Bestellung des Umweltsenates auch in Hinkunft mit berücksichtigt, denn auch das ist eine weitere positive Attitüde. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.18

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Mag. Molterer. – Bitte.

21.18

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! In aller Kürze: Ich bin dankbar, dass es möglich ist, einstimmig den Umweltsenat bis zum Jahre 2004 zu verlängern. Der Umweltsenat hat sich als Berufungsinstanz absolut bewährt. Von den 41 Berufungen, die anhängig sind, sind 35 im Umweltsenat in sehr kurzer Zeit erledigt worden, und nur ganz wenige sind zum VwGH respektive zum Verfassungsgerichtshof weitergegangen.

Ich möchte allerdings schon auch festhalten, dass dieses Gesetz in weiten Teilen von den Mitgliedern des Umweltsenates selbst aufgrund der praktischen Erfahrungen erarbeitet wurde und dass auch im Ausschuss noch entsprechende Adaptionen vorgenommen worden sind. Ich finde, dass das ein sehr gutes Zeichen ist, dass dies möglich war.

Zur Kritik möchte ich sagen: Man kann über die letzte Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes unterschiedlicher Einschätzung sein. Das ist legitim. Nur, Frau Abgeordnete Glawischnig, Herr Abgeordneter Heinzl: Genau deswegen ist etwa das Ersatzmitglied nun zu einem Hauptmitglied gemacht worden, weil der Umweltsenat davon ausgeht, dass das neue UVP zu mehr Verfahren führen wird, weil es zu einer Ausweitung der Tatbestände kommt. – Herr Abgeordneter Heinzl, ich möchte schon klar festhalten, dass die Landesbehörden, ganz egal, in welchem Bundesland sie angesiedelt sind, gute Arbeit leisten! – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

21.19

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 280 der Beilagen unter Berücksichtigung der dem Ausschussbericht in 333 der Beilagen angeschlossenen Abänderungen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.


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