Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 246

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geben soll, dann muss man sich auch überlegen, wie die Konsumenten zu Cannabis kommen. Man kann ja nicht so tun, als ob das vom Himmel fiele. Und die logische Folge daraus ist, diesem Abkommen nicht zuzustimmen.

Ich möchte aber auf die internationale Entwicklung verweisen, die ja momentan einige Ansatzpunkte geben würde; ich denke nur an Portugal und an die Schweiz. Wer gestern den "Report" gesehen hat, weiß auch, welche Maßnahmen in der Schweiz gesetzt werden. Das ist übrigens auch nicht unbedingt ein Land, dessen Fortschrittlichkeit normalerweise in ganz Europa bekannt ist. Aber dort hat man sich zu einer rationalen Drogenpolitik bekannt und macht eine Politik, die sich an den Bedürfnissen und an den Folgen orientiert. Wenn man sieht, dass in Zürich die Szene durch eine vernünftige Politik quasi verschwunden ist, dann wäre es wohl auch in Österreich sinnvoll, endlich von der Drogenhysterie der FPÖ wegzukommen. (Beifall bei den Grünen.)

Ich möchte daher folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde betreffend "Ermöglichung des Konsums von Cannabis nach Schweizer Vorbild"

Der Nationalrat hat beschlossen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, nach dem Schweizer Vorbild Maßnahmen zu setzen, die den Konsum von Cannabis ohne Strafverfolgung ermöglichen, und damit der von ExpertInnen geforderten Differenzierung zwischen Drogen unterschiedlichen Gefährdungs- und Suchtpotentials nachzukommen.

*****

Danke. (Beifall bei den Grünen.)

2.38

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Dieser Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Großruck. – Bitte. (Abg. Dr. Khol: Jetzt gib dir einen Ruck! – Abg. Schwarzenberger: Einen großen!)

2.38

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Es ist schon eigenartig, dass die Grünen und auch Teile der SPÖ zu einer an und für sich fast nicht diskutierbaren Regierungsvorlage – weil sie so selbstverständlich ist – jetzt eine Drogendiskussion vom Zaun brechen wollen. Was wir heute beschließen sollen, ist ein Übereinkommen über den unerlaubten Verkehr auf See – das hat nichts mit § 209 zu tun – zur Durchführung des Artikels 17 des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtgiften und psychotropen Stoffen samt Anhang und Erklärung der Republik Österreich.

Herr Brosz und meine Damen und Herren von den Grünen! Entweder haben Sie sich dieses Übereinkommen nicht durchgelesen, oder Sie gehen nur von der Überschrift aus. Wissen Sie, was da drinsteht? – Deutsch gesagt: dass es ermöglicht werden soll, auf Verdacht einen Heroinlieferanten oder ein Drogenschiff außerhalb des Hoheitsgewässers aufzubringen. Darum geht es! Da steht nichts drin von weichen Drogen, von harten Drogen, und Sie stimmen dagegen, meine Damen und Herren – und Sie haben heute den Antrag eingebracht –, weil Sie hier auf schleichenden Pfaden in Österreich die Freigabe eines Rauschmittels einführen wollen.


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