Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 125

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Mehrheit der Abgeordneten der Regierungsparteien nicht an den Plenarsitzungen teilnimmt. (Ironische Heiterkeit bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zum Zweiten möchte ich festhalten: Wenn die Geschäftsordnungsinterpretation des Kollegen Khol stimmt, dann wären überhaupt keine Abgeordneten zur Abstimmung mehr notwendig. Wenn nämlich die Mehrheitsverhältnisse (Abg. Dr. Fekter: Die haben doch ein freies Mandat!), die auf Grund der Wahlen zustande gekommen sind, die Mehrheitsverhältnisse sind, die bei jeder Abstimmung zum Ausdruck kommen müssen, dann ist es nicht mehr notwendig, hier abzustimmen.

Aber unsere Geschäftsordnung sieht noch einen kleinen notwendigen physischen Beitrag der Abgeordneten zu Abstimmungen vor – und auf den wollen wir auch in Zukunft nicht verzichten.

Ich möchte nur eines festhalten: Es gibt einen wesentlichen Grundsatz bei Abstimmungen: Der laufende Abstimmungsvorgang darf nicht unterbrochen werden. Und ich weise Sie darauf hin, Herr Präsident, dass Sie einen laufenden Abstimmungsvorgang unterbrochen und es damit zugelassen haben, dass durch Herbeiholen abwesender Abgeordneter eine mögliche bestehende Mehrheit verändert worden ist und damit der momentane Mehrheitswille des österreichischen Nationalrates zum Abstimmungszeitpunkt geändert worden ist.

Diese Änderung eines möglichen Mehrheitswillens ist ausschließlich Ihrer Vorsitzführung zu verdanken. Ich stelle fest, dass das zumindest am heutigen Tag der erste bekannte Bruch der Geschäftsordnung ist, und ich ersuche auch namens meiner Fraktion, das jetzt in einer Sonderpräsidiale zu besprechen.

17.21

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zur Geschäftsbehandlung: Herr Abgeordneter Westenthaler. – Bitte.

17.21

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Hohes Haus! Feststellung Nummer 1: Es qualifiziert hier jemand die Geschäftsordnung, dessen Vorwurf nach wie vor im Raum steht, dieses Haus und das Präsidium dieses Hauses mit dem Milošević-Terrorregime verglichen zu haben.

Feststellung Nummer 2: Der Finanzminister war bis 15 Uhr hier im Hause anwesend und hat jederzeit die Möglichkeit, sich durch den Herrn Staatssekretär vertreten zu lassen.

Bemerkung Nummer 3: Nach § 13 Abs. 3 der Geschäftsordnung dieses Hauses kann der Parlamentspräsident jederzeit die Sitzung unterbrechen.

Bemerkung Nummer 4: Nach § 66 GOG kann der Präsident jederzeit – und ich würde das für die Zukunft auch anregen –, wenn es hier Zweifel gibt, namentliche Abstimmung anordnen.

Ich bin der Überzeugung, dass sich der Präsident absolut geschäftsordnungskonform verhalten hat. Ich bemerke eine hohe Nervosität in den Reihen der SPÖ, die offenbar auf Grund der Übermüdung der letzten Nacht aufgetreten ist, und wünsche Ihnen eine gute kommende Nacht. (Heiterkeit und Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Rufe bei der SPÖ: Unerhört!)

17.22

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Es hat sich nun jede Fraktion zu diesem Thema zu Wort gemeldet. Es gab ja gestern eine ähnliche Situation, daher werden wir diese Sache in der Präsidiale besprechen. Die Vorgangsweise, die ich gewählt habe, entspricht einer langjährigen Übung; sie ist nicht neu.

Wir setzen daher die Debatte mit dem nächsten Redner fort.


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