Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 127

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Fall übermitteln und wünsche mir, dass dieses Problem seitens der Volksanwaltschaft aufgegriffen wird.

Abschließend zur Frage zusätzlicher Aufgaben für die Volksanwaltschaft. Sie wissen, ich bin in diesem Punkt skeptisch. Zum einen, weil ich meine, dass es in Zukunft aus sozialen Notlagen heraus viel mehr Aufgaben und Probleme für die Volksanwaltschaft geben wird, verursacht von der Politik dieser Bundesregierung.

Zum Thema Gesetzesinitiativen habe ich auch schon mehrfach festgestellt, dass das ein sehr grundlegendes Problem ist. Es erhebt sich die Frage, ob nicht auch der Rechnungshof oder etwa der Datenschutzrat die Möglichkeit haben sollten, Gesetzesinitiativen einzubringen.

Ich meine aber, eine ganz andere Aufgabe wäre sinnvoll. Herr Volksanwalt! Kümmern Sie sich bitte um den Tierschutz! Ich fordere eine Tierschutz-Kompetenz für die Volksanwaltschaft. Meine Damen und Herren! Dies ist ein aus der Not geborener Hilferuf. Nehmen Sie sich dieses Themas an und helfen Sie, denn seit einem dreiviertel Jahr ist die ÖVP nicht einmal bereit, eine Sitzung zum Tierschutz in Österreich zuzulassen. Es gibt einen eigenen Unterausschuss, und ich muss der Fairness halber sagen, dass die FPÖ und natürlich die Grünen stets zu Diskussionen bereit sind.

Meine Damen und Herren! Batteriehaltung, Kuhtrainer, Spaltbodenhaltung, Massentierhaltung, Fallen, Schlageisen, ausgesetzte Tiere, die ungeklärte Situation, was gefährliche Hunde betrifft – all das ist eine wirklich skandalöse Situation. Fragwürdige Lobbygruppen werden geschützt. Eine gute Möglichkeit, hier Fortschritte zu erzielen, Herr Volksanwalt, wäre eine Tierschutz-Kompetenz für die Volksanwaltschaft. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Großruck: Dafür sind schon Parlament und Abgeordnete zuständig, Herr Kräuter!)

17.41

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Zernatto. – Bitte.

17.42

Abgeordneter Dr. Christof Zernatto (ÖVP): Meine Herren Staatssekretäre! Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Vertreter der Volksanwaltschaft und des Rechnungshofes! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr darüber, dass zumindest dann und wann die Rede doch auch auf die Volksgruppen in Österreich kommt, und möchte meinen Beitrag in einem kurzen Einleitungsteil auch diesem Thema widmen, weil ich tatsächlich meine, dass es bemerkenswert war, in welcher Geschwindigkeit und mit welcher Selbstverständlichkeit diese Regierung gerade in Fragen der Volksgruppenpolitik echte Schritte gesetzt hat.

Dass diese Schritte nur deshalb möglich waren, weil es hier im Haus einen sehr breiten, ja eigentlich alle politischen Gruppierungen umfassenden Konsens in wesentlichen Themen gegeben hat, das möchte ich hier auch durchaus anerkennend anmerken. Die Staatszielbestimmung, wie sie heute vorliegt, wäre anders auch gar nicht beschlussfähig gewesen.

Meine Damen und Herren! In diesem Zusammenhang ist es bemerkenswert, dass auch im kommenden Haushalt der Republik Österreich der Volksgruppenpolitik entsprechender finanzieller Spielraum eingeräumt wird, dass es zu keinen Kürzungen gegenüber dem bisherigen Budgetansatz gekommen ist und dass damit sichergestellt ist, dass auch in Zukunft das, was Ziel dieser Staatszielbestimmung und der Volksgruppenpolitik in Österreich insgesamt ist, nämlich die ethnische, kulturelle und sprachliche Vielfalt in Österreich entsprechend zu fördern, aufrechterhalten werden kann.

Ich möchte, weil heute bereits einige praktische Beispiele in diesem Zusammenhang erwähnt wurden, darauf hinweisen, dass auch einmal festgestellt werden muss, dass diese Politik nicht nur akademische, sondern sehr wohl auch ganz praktische Bedeutung erlangt hat, und dass es nachweisbare Erfolge gibt.


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