ORF-Gesetz zu sprechen, weil es meiner Meinung nach nichts damit zu tun hat, wenn wir über ein Privatradiogesetz reden.
Worüber reden wir wirklich, außer dass wir auch das zum Gegenstand der Polemik machen? – Wir reden über ein Gesetz, das gerade in diesem sensiblen Bereich, wo es sehr klare Marktdominanten gibt, ein One-Stop-Shopping-Prinzip einführt, sodass rundfunkrechtliche und fernmelderechtliche Bewilligungen in einem ausgestellt werden können.
Wir reden über Marktanteilsmodelle, über ein neues Marktanteilsmodell, nämlich die Orientierung an der Anzahl der erreichten Einwohner und der Anzahl der an einem bestimmten Ort erreichbaren Programme eines Medienverbundes. Wir reden über bundesweite Radios. Das wird möglich werden. Weitere Frequenzen und die nötige Transparenz dazu wird das Radiofrequenzgutachten, welches vor kurzem in Auftrag gegeben wurde, bringen.
Es wird einen Vorrang für die Verdichtung von Sendegebieten geben. Das heißt, mehr Leute werden die Station, das Programm empfangen können. Medienunternehmen können sich in Hinkunft zu 100 Prozent an Hörfunkveranstaltern beteiligen, es gibt keine Veranstaltergemeinschaften mehr, die zwingend vorgeschrieben sind und die in der Vergangenheit einerseits zu Marktverzerrungen geführt haben, andererseits aber auch zu einem erfolglosen Bemühen der zuständigen Behörde, die Einhaltung dieser Regelung zu kontrollieren.
Die Programmübernahmen werden ausgeweitet werden. Die Übernahmen können bis zu 60 Prozent der täglichen Sendezeit ausmachen. Es ist das, was man einen starken Liberalisierungsschub in diesem Bereich nennen könnte.
Es wird weiters möglich werden: die Ausdehnung der Dauer von Ereignishörfunk von zwei Wochen auf drei Monate, der Entfall der Verpflichtung – ich habe es schon erwähnt – der Behörde, auf eine Veranstaltergemeinschaft hinzuwirken, die klarstellende Erfassung von Privatstiftungen als Anteilsinhaber an Hörfunkveranstaltern und ein höherer Anteil bei der Programmübernahme von anderen; ich habe dies schon erwähnt.
Ferner wurden zahlreiche praktische Erfahrungen in das neue Gesetz eingearbeitet, zum Beispiel die erhöhte Rechtssicherheit für Hörfunkverstalter bei der Frage des Erlöschens der Zulassung bei Nichtausübung und die Neuordnung der Überprüfung der Zuordnung von Frequenzen.
Ich denke, wir haben hier einen liberalen Ansatz gewählt. Ich glaube, es ist das, was man positive Diskriminierung nennt. In diesem Sinne – in diesem Fall ist die Beschlussfassung schon klar – ersuche ich um Zustimmung zu diesem Gesetz. Ich glaube, es ist ein wesentliches Gesetz für den Medienstandort Österreich. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
18.48
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn:
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. Die Uhr ist wunschgemäß auf 6 Minuten gestellt. – Bitte.18.49
Abgeordneter Dr. Michael Krüger
(Freiheitliche): Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Staatssekretär! Ich komme auf die Argumentation der Kollegin Petrovic zurück, die in völliger Verkennung des Inhaltes des Urteils des Verfassungsgerichtshofes hier breit doziert hat, dass der Verfassungsgerichtshof eine weisungsfreie, unabhängige, im Verfassungsrang stehende Medienbehörde verlangt. (Abg. Dr. Petrovic: "Verfassungsrang" habe ich nicht gesagt!)Frau Kollegin Petrovic! Ich glaube, Sie haben dieses Erkenntnis nicht gelesen. Ich darf Ihnen sagen, ich habe das als Anwalt und erfolgreicher Beschwerdeführer in 26-facher Ausfertigung zugestellt erhalten. Ich habe es einmal gelesen, auch ein zweites Mal, und weiß daher sehr genau, was drinnen steht.