Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 225

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Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

13. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (392 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Sparkassengesetz geändert wird (434 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Es sind nur zwei Redner zu Wort gemeldet; es folgt sodann eine Abstimmung.

Zu Wort gelangt zunächst Herr Abgeordneter Dr. Hannes Bauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung 3 Minuten. – Bitte.

23.46

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Der vorliegende Gesetzentwurf bringt notwendige Anpassungen in Richtung Wirtschaftstreuhand-Berufsgesetz, in der Pflichtmitgliedschaft der Sparkassenstiftungen, aber auch vor allem in der Abschaffung der Bewilligungspflicht für die Verwendung der Widmungsrücklage, was auch dem Wunsch der Sparkassen erster Instanz entspricht. Die Steiermark, Vorarlberg und Niederösterreich wollten überhaupt, dass diese Bestimmung entfällt. Ich glaube, dass die Abänderung der jährlichen Bewilligungspflicht in eine jährliche Anzeigepflicht in Ordnung ist und daher auch unterstützenswert wird.

Was mich etwas stört – und deshalb auch die Wortmeldung –, ist, dass die Gemeindehaftung bei der Verschmelzung einer Gemeindesparkassenstiftung natürlich generell erlischt. Es sollte aber den Einwänden der Arbeiterkammer und des ÖGB Rechnung getragen und dem Wunsche nach unbefristetem Bestehen der Verbindlichkeiten gegenüber der Belegschaft entsprochen werden, dass nämlich die Anwaltschaft für die Belegschaft durch eine Verschmelzung doch nicht untergehen soll. Ich halte das für wesentlich, aber dem wurde nicht Rechnung getragen.

Was nun die Einräumung der Direktausschüttung an Einzelpersonen betrifft, besonders für mildtätige Maßnahmen, hätte man, so meine ich, dem auch Rechnung tragen können. Auch dem wurde jedoch nicht Rechnung getragen.

Was die Kritik der Kammer der Wirtschaftstreuhänder betrifft, so ist sie zwar aus der Sicht der Wirtschaftstreuhänder verständlich, aber ich bin der Auffassung, dass die Beibehaltung der Prüfungsstelle des Sparkassenprüfungsverbandes durchaus einen guten Grund hat, nämlich dass der Zusammengehörigkeitsgedanke des Sparkassensektors erhalten bleibt und dass letztlich dieses Element der Aufrechterhaltung des Sektorenverbundes sich auch in der Beurteilung des Sektors positiv zu Buche schlägt.

Daher meine ich, dass dies durchaus Anpassungen sind, die notwendig sind und die wir auch unterstützen sollten. Ich bedauere allerdings, dass die Anmerkungen in Bezug auf die Belegschaft und auch auf die Ausschüttung nicht Eingang gefunden haben, denn ansonsten findet dieser Entwurf unsere Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

23.48

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Müller. Freiwillige Redezeitbeschränkung 2 Minuten. – Bitte.

23.49

Abgeordneter Hans Müller (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! In der letzten Sitzung des Finanzausschusses wurde das Bundesgesetz, mit dem das Sparkassengesetz geändert werden soll, behandelt. Mit diesem Gesetzentwurf wird dem Außerkrafttreten der


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