Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 90

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Kollege Haigermoser hat gemeint, die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer seien ausgeschwärmt (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist keine tatsächliche Berichtigung!), um zu behaupten, Lebensmittel dürfen nichts kosten. (Abg. Haigermoser: Indirekt haben sie es gemacht!)

Ich stelle richtig: Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer sind nie ausgeschwärmt, um zu sagen, Lebensmittel dürfen nichts kosten (Abg. Dr. Partik-Pablé: Die sitzen in den Büros! – Abg. Achatz: In der warmen Stube sitzen sie!), sondern sie haben untersucht und haben darauf hingewiesen, wenn Lebensmittel verdorben waren, wenn sie nicht dem Lebensmittelgesetz entsprochen haben oder wenn sie den Konsumenten gesundheitlich geschadet haben. (Abg. Dr. Khol: Das ist eine Rede, keine tatsächliche Berichtigung! – Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ein Debattenbeitrag!) Das waren die Aufgaben der Konsumentenschützer der Arbeiterkammer, die sie immer und nach wie vor wahrnehmen werden. Es ist auch richtig und wichtig (Abg. Dr. Stummvoll: Das ist keine tatsächliche Berichtigung!), dass in diesem Sinne die Konsumenten vor Produkten, die ihrer Gesundheit schaden (Abg. Dr. Khol: Das ist ja eine Rede!), geschützt werden. (Beifall bei der SPÖ.)

13.41

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Jetzt kommt die gestylte Klubobfrau! – Abg. Hagenhofer: Herr Westenthaler, halten Sie sich ein bisschen zurück!)

13.42

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Ich bewundere Herrn Abgeordneten Niederwieser, dass er zu den Haigermoser’schen Ausführungen so etwas Ähnliches wie eine tatsächliche Berichtigung zustande bringt. (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Haigermoser: Das ist sooo lustig! – Abg. Ing. Westenthaler: Das ist dem Edlinger sein Humor, da lacht er!)

Ich bringe zunächst folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde betreffend die Einrichtung von Tieranwaltschaften in den Bundesländern

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird anlässlich der Maßnahmen im Zusammenhang mit der BSE-Krise und des Schweineskandals aufgefordert, in allen Bundesländern Tieranwaltschaften einzurichten und mit den Bundesländern diesbezüglich in Verhandlung zu treten.

Aufgabe der Tieranwaltschaften soll die Wahrnehmung der Interessen des Tierschutzes und der Tierrechte im Verwaltungsverfahren, im Verwaltungsstrafverfahren sowie im gerichtlichen Strafverfahren sein. Ferner ist die Zuständigkeit der Tieranwaltschaft für die Beratung der TierhalterInnen sowie die Information der Öffentlichkeit in Angelegenheit des Tierschutzes zu statuieren.

Für die Tieranwaltschaft soll gelten:

Die TieranwältInnen sind in Ausübung ihres Amtes weisungsfrei. Der Tieranwaltschaft sind alle Bescheide und Urteile, die in tierschutzrechtlichen Verfahren ergehen, nachweislich zuzustellen.

Die TieranwältInnen müssen über eine entsprechende Ausbildung verfügen und eine mindestens fünfjährige Erfahrung im Bereich des Tierschutzes nachweisen. Sie werden von Tierschutzvereinen, die ihre Tätigkeit mindestens zehn Jahre im Bundesgebiet ausgeübt haben, nominiert und für eine bestimmte Funktionsperiode ernannt.

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