Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 183

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Kindersextourismus und die damit verbundenen kriminellen Handlungen gegen Unmündige derart schlimm sind, dass sie jedenfalls unter den gegebenen Voraussetzungen bestraft werden müssten.

Ähnlich verhält es sich nach meinem Dafürhalten bei strafbaren Handlungen nach dem Verbotsgesetz. Es soll nicht sein, dass sich Österreicher beispielsweise in Deutschland im Sinne des Verbotsgesetzes betätigen. Wir wissen, dass die deutsche Rechtslage in diesem Zusammenhang weniger streng als die österreichische ist. Es stimmt zwar, dass die tatsächlichen Anwendungsfälle für eine derartige neue in Diskussion stehende Strafbestimmung – Gott sei Dank, muss ich sagen – eher selten wären, aber eine enge Lücke würde doch geschlossen werden. Auch ist die symbolische und politische Wirkung mit zu berücksichtigen, die der österreichische Gesetzgeber mit einem derartigen Gesetz herbeiführen würde.

In diesem Zusammenhang verweise ich auch darauf, dass durch die derzeitige Debatte in Deutschland über das Verbot der NPD und den diesbezüglichen Antrag beim Bundesverfassungsgericht eine erhöhte Sensibilität für dieses Thema gegeben ist.

Ich möchte, um die Kirche im Dorf zu lassen, Herr Bundesminister, aus dem vorliegenden Gesetzesvorschlag keine große Grundsatzentscheidung ableiten. Ich glaube, dass die politischen Gründe, die ich angeführt habe, dafür sprechen, dass man diesem Gesetzesvorschlag zustimmt, aber ich halte es schon für bedauerlich, dass die Regierungskoalition auf eine Kompromissvariante nicht einschwenken wollte. – In diesem Sinne: Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Stoisits. )

19.47

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Ofner. – Bitte.

19.47

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich werde nur ganz kurz referieren und dabei die von mir sehr geschätzte Abgeordnete Wurm ein bisserl korrigieren.

Frau Abgeordnete! Ganz so war es nicht mit der Begründung, warum dieser Antrag keine Mehrheit gefunden hat. Es ist nicht darum gegangen, dass grundsätzlich nicht im Inland strafbar sein darf oder dürfte, was im Ausland nicht strafbar ist, sondern es ist darum gegangen, dass es systemwidrig erschiene, ein politisches Delikt, das im Ausland begangen wird, aber daselbst nicht strafbar ist, im Inland strafbar zu machen. Sollte es in Deutschland zu einem Verbot der NPD kommen, worüber sich die Juristen noch gar nicht einig sind – da hat es ein langes Hin und Her gegeben bei der Überlegung, ob man das überhaupt beantragen soll –, dann wird die Sache ein anderes Gesicht haben. Aber so, wie die Gesetzeslage jetzt ist, wird das, glaube ich, nicht der Fall sein.

Zweitens bin ich persönlich auch der Meinung, dass man sich bemühen soll, politische Überzeugungsarbeit zu leisten und vor allem junge Menschen dazu zu bringen, die richtigen Wege zu finden. Es soll auf diesem Gebiet nicht unbedingt alles über den Staatsanwalt und über das Gefängnis organisiert werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.48

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. – Bitte. (Abg. Mag. Stoisits, bereits auf dem Weg zum Rednerpult, geht noch einmal zu ihrem Platz zurück und holt eine weitere Unterlage.)

19.48

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte nur den Zettel vergessen, auf welchem ich mir aufgeschrieben habe, welche Ungeheuerlichkeiten Herr Dr. Graf und Herr Dr. Krüger in der vorhergehenden Debatte in ihren Redebeiträgen sich zu äußern erlaubt haben.


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