Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 201

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Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Graf, den ich gleichzeitig auch ersuche, den Abänderungsantrag und den Entschließungsantrag zweifelsfrei zu definieren.

Bevor ich ihm das Wort erteile, möchte ich noch bekanntgeben, dass ich das Protokoll über die Rede von Frau Abgeordneter Stoisits erhalten habe. Darin hat sie unter anderem ausgeführt:

"Und als dann im Justizausschuss das hätte beschlossen werden sollen, was in der Vorbesprechung ausgemacht worden war, hat es lapidar geheißen: Harald Ofner ist dagegen! – Harald Ofner nimmt damit Neonazis in Schutz!"

Es ist das der Vorwurf zur Beihilfe oder Mithilfe an einem strafwürdigen Verhalten. Das ist für mich ein eindeutiger Grund, Frau Abgeordneter Stoisits einen Ordnungsruf zu erteilen.

Herr Abgeordneter Graf, Sie gelangen jetzt zu Wort.

20.58

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Ich bedanke mich dafür, dass ich die Möglichkeit habe, meinen in der Debatte zum vorhergegangenen Tagesordnungspunkt gemachten Fehler zu korrigieren.

Ich ersuche auch in diesem Fall, den Abänderungsantrag, den ich jetzt gemäß § 53 Abs. 4 einbringe, in seinen Kernpunkten erläutern zu dürfen, und ersuche um eine entsprechende Verfügung, die Verteilung des Antrages in schriftlicher Form zu veranlassen.

Die Abgeordneten Brinek, Graf und Niederwieser bringen den Antrag ein, dass der Nationalrat in zweiter Lesung das e-voting mit einer Verordnungsermächtigung zur näheren Determination dieses e-votings an die Frau Bundesminister beschließen möge. Den Bedenken des Datenschutzrates und des Verfassungsdienstes wurde durch Überarbeitung Rechnung getragen. Nunmehr wurde auch diese vorliegende Abänderung entsprechend genau ausgeführt, sodass keine wirkliche formalgesetzliche Delegation mehr vorhanden ist.

Weiters bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Dr. Martin Graf, DDr. Erwin Niederwieser und Kollegen betreffend e-voting

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Frau Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird ersucht, in Anbetracht des demokratiepolitischen Pionierprojektes ‚e-voting‘ für die Selbstverwaltung der Studierenden die Verordnung auf Basis der Verordnungsermächtigung nach § 48 Abs. 2 sowie einen Bericht über die Umsetzung und entstehenden Kosten dieser Verordnung zu dem Zeitpunkt, wenn das Begutachtungsverfahren zur Verordnung eingeleitet wird, an die Mitglieder des Wissenschaftsausschusses zu übermitteln.

Weiters ist sicherzustellen, dass die Kosten des e-voting nicht auf den wahlberechtigten Studierenden übertragen werden."

*****

Des Weiteren ersuche ich das Hohe Haus, die Ausführungen zu diesen beiden Anträgen auch schon in meinem Debattenbeitrag zum vorigen Tagesordnungspunkt zur Kenntnis zu nehmen. (Präsident Dr. Fischer übernimmt wieder den Vorsitz.)


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