Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 61. Sitzung / Seite 69

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Durch eine offensichtlich verfassungswidrige und zutiefst fragwürdige Gesetzesänderung und mit fadenscheinigen Gründen versuchen Sie nun, diese Gesellschaft wieder unter das Gesetz zu zwingen. Und Sie schrecken dabei auch nicht davor zurück, rückwirkend, nämlich mit dem Stichtag 23. November 2000, einzugreifen. Dieser Tag wurde deshalb gewählt, weil der Anteilsübergang damit nach dem Stichtag liegt und die Gesellschaft nun, obwohl sie nach bestehender Rechtslage nicht hätte verkauft werden können, nun unter das Gesetz gezwungen werden kann.

Dies bezeichnet man allgemein als Anlassgesetzgebung. Ich bezeichne es eher als Missbrauch des Parlaments, dass uns die Regierung das heute zumutet.

Sie setzen sich damit aber nicht nur über Anteilsveräußerungen hinweg, auch der Aufsichtsrat der Wohnbaugesellschaft hat der Veräußerung mit drei zu null Stimmen zugestimmt, weil die zwei oder drei Aufsichtsräte des Finanzministeriums bei dieser Aufsichtsratssitzung gar nicht anwesend waren. Ein anderer Beamter hingegen, der nicht Aufsichtsrat war, ist dort hingegangen und hat behauptet, er hätte dort ein Stimmrecht – was absurd ist, weil man weiß, dass man ein Stimmrecht für die Dauer einer Aufsichtsratssitzung bestenfalls an einen anderen Aufsichtsrat weitergeben kann, nicht aber irgendjemand einfach kommen und sagen kann: Ich bin jetzt hier Aufsichtsrat und habe ein Stimmrecht.

Ich habe auch gehört, dass der Beamte, der nicht Mitglied des Aufsichtsrates war, weitere Schritte unternommen hat. So hat er zum Beispiel dann eine außerordentliche Generalversammlung beziehungsweise Hauptversammlung einberufen, in der er sich selber nachträglich zum Aufsichtsrat machen ließ, damit er das, was er vorher nicht tun hätte dürfen, jetzt tun darf. Es ist ja absurd, was hier alles geschehen ist!

Ich muss Ihnen, Herr Staatssekretär, schon die Frage stellen: Haben Sie davon gewusst? Hat der Finanzminister das gewusst? Oder wurde das sogar von Ihnen und vom Finanzminister veranlasst? Und sollte dies tatsächlich so geschehen sein, dann sind dies Methoden, die in einem Rechtsstaat eigentlich nicht vorkommen dürften, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Dr. Moser. )

Doch das ist noch immer nicht alles! Es geht noch lustig weiter dort! Das ist noch immer nicht alles. – Um die Anteilsveräußerung zu verhindern, wurde auch noch der Gesellschaftsvertrag nachträglich geändert, sodass der Gesellschaftsvertrag nun besagt, dass in Zukunft die Hauptversammlung auch noch zustimmen muss – also nicht nur der Aufsichtsrat, sondern auch die Hauptversammlung! –, wenn eine Veräußerung durchgeführt werden soll.

Nachträglich den Aufsichtsrat zu vergewaltigen, die Hauptversammlung zu vergewaltigen, den Gesellschaftsvertrag zu vergewaltigen und uns heute hier auch noch zuzumuten, ein rückwirkendes Gesetz zu beschließen, durch das 20 000 Familien in Unsicherheit gestürzt werden, das halte ich wirklich für einen Skandal, Herr Staatssekretär! (Beifall bei der SPÖ.)

Das Ganze dient nur dazu, die Mieter zu schädigen und Immobilientreuhänder zu befriedigen. Sollten Sie dieses Gesetz heute wirklich beschließen, dann werden wir die betroffenen Mieter genau darüber informieren, meine Damen und Herren. Herr Görg ist in den Wiener Wahlkampf gezogen mit großartigen Sprüchen wie: Gemeindewohnungen sollen verkauft werden! Genossenschaftswohnungen sollen verkauft werden! Das ist der moderne Weg. Das ist der richtige Weg. – Das war eines der Kernthemen der ÖVP in Wien!

Die Antwort, meine Damen und Herren, haben Sie von den Wienerinnen und Wienern in einem guten Ausmaß erhalten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.59

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Pecher. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Dr. Heindl.  – Abg. Grabner  – in Richtung Freiheitliche –: Die Wähler haben Ihnen die Rechnung ...! – Abg. Gaugg: Aber nicht in Niederösterreich ...!)

13.59


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