Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 61. Sitzung / Seite 109

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einer – ans Rednerpult tritt, dann ist es meiner Meinung nach nicht ganz zulässig, sich partiell etwas herauszupicken und zu sagen: Der Bund überträgt und verursacht Kosten für die Gemeinden, ohne sie zurückzuerstatten. – Wie mir bekannt ist, geht es sehr wohl in beide Richtungen. Aber als Bürgermeister ist es wahrscheinlich zulässig, dass man hier einen Anspruch anmeldet. (Abg. Schwemlein: Was nicht ganz zulässig ist ...!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Das Arbeitsstättenzählungsgesetz ist eine wichtige und notwendige Grundlage für eine Wirtschaftsstatistik. Es ist eine Notwendigkeit, um in der Wirtschaft Entwicklungen abschätzen und reagieren zu können. Daher ist es nicht nur eine europarechtliche Notwendigkeit, dies alle zehn Jahre durchzuführen, so wie es im bisherigen Arbeitsstättenzählungsgesetz verankert ist.

Künftig wird es eine Registerzählung geben. Das heißt, überflüssige Erhebungen und Statistiken – ein bürokratischer Aufwand für Betriebe – werden in entsprechendem Maße reduziert. Es werden überflüssige Erhebungen entfallen. Es wird der Aufwand reduziert werden, und es wird damit letztlich eine Kostenersparnis eintreten. Insofern begrüßen wir dieses Gesetz als ein weiteres Gesetz, das zu einer Verschlankung und einer Bürokratiereform – wenn auch in bescheidenem Maße, aber immerhin – beiträgt. Das entspricht der Linie dieser Bundesregierung. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Dr. Puttinger. )

Sehr geehrte Damen und Herren! Das Konzept für Modellregionen des Kollegen Schwemlein ist – wie Kollege Puttinger schon angeführt hat – ein alter Antrag, der sicherlich einmal seine Berechtigung hatte. Aber alten und überholten Anträgen die Zustimmung zu geben, sollte man von diesem Hause, zumindest von meiner Fraktion, nicht erwarten.

Bei aller Wichtigkeit des Tourismus, der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, bei aller Wertschätzung der Akteure, bei aller Wichtigkeit auch der Arbeitsplatzsituation in diesem sehr wichtigen Wirtschaftszweig – es sind seitens der Bundesregierung bereits wesentliche Initiativen gesetzt worden. Es ist bereits die Umsetzungsphase eingetreten, es ist sozusagen vieles im positiven Sinne erledigt. Das Destinationsmanagement reicht meiner Ansicht nach über den Antrag Schwemlein hinaus. (Abg. Schwemlein: Da haben Sie ihn aber nicht gelesen!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Daten, die wir aus dem Tourismusbereich kennen – die Nächtigungs-, aber auch die Umsatzzahlen –, sind gut. Es sind – auch wenn sie eine eindeutig positive Tendenz aufzeigen – sicherlich keine Daten, die dazu geeignet sind, um sich zurückzulehnen, sondern vielmehr ein Ansporn, den nunmehr beschrittenen Weg weiterzugehen. Eine Garantin dafür ist sicherlich Frau Staatssekretärin Rossmann. Ich bin glücklich darüber, dass man in dieser Regierung die Wichtigkeit des Tourismus erkannt und ein eigenes Staatssekretariat dafür geschaffen hat. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

16.47

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schwemlein. – Bitte.

16.47

Abgeordneter Emmerich Schwemlein (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Es ist klarerweise auch eine Frage der Kultur, der Diskussionskultur, wie man sich mit Anträgen auseinander setzt. Es gibt dazu zwei Möglichkeiten. Die eine ist, sich ernsthaft mit dem Inhalt eines Antrages auseinander zu setzen, und die zweite ist die, den Antrag einfach kategorisch abzulehnen und zu versuchen, ihn so darzustellen, als sei das ein alter Hut. – Dem ist bei weitem nicht so!

Lieber Kollege Puttinger! Ich danke für den ersten Teil deiner Rede, in dem du richtig erkannt hast, dass dieser Antrag wichtige, richtige und meiner sowie deiner Meinung nach zukunftsweisende Schritte enthält. Der zweite Teil deiner Rede – Kollege Hofmann hat es ähnlich vorgebracht – zeigt mir, dass ihr euch nicht ernsthaft genug mit der Situation der Freizeit- und Tourismuswirtschaft auseinander setzt. Ich sage das deshalb, weil jeder hier herinnen erkennen muss, dass Freizeit- und Tourismuswirtschaft nicht trennbar sind, sondern als eine Einheit zu


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