Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 230

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Staatsfläche gehören und dass diese nie durch Verträge abgetreten wurde, weshalb der indianische Anspruch auf Indian Claims in Wahrheit de iure weiter besteht. In der Praxis haben die Indianer einen Teil des Anspruchs auf diese Indian Claims abgetreten und dafür einen Teil des Landes als Reservatsland zurückerhalten, wobei dieses Reservatsland heute etwa 27 000 Quadratkilometer ausmacht.

Zu erwähnen ist auch die sehr schlechte soziale Situation der Indianer: Das Durchschnittseinkommen der Statusindianer beträgt nicht einmal die Hälfte dessen, was ein Kanadier im Durchschnitt verdient, nämlich 10 500 kanadische Dollar gegenüber einem durchschnittlichen kanadischen Einkommen von 24 100 Dollar. Über ein Viertel der Statusindianer lebt von Sozialhilfe, die Arbeitslosigkeit beträgt fast 30 Prozent, die Selbstmordrate ist fast dreimal so hoch, von der schlechten Ausbildung ganz zu schweigen.

Nun hat die kanadische Verfassung, und zwar im Artikel 35, zwar die indigenen Rechte, darunter auch die Landrechte, prinzipiell anerkannt, und auch der kanadische Oberste Gerichtshof hat im Jahre 1997 – Kollegin Lunacek hat bereits darauf hingewiesen – den "original title" als kollektives Eigentumsrecht von indigenen Gruppen anerkannt. Trotzdem ist die kanadische Regierung bisher nicht darauf eingegangen.

Deshalb wäre der vorliegende Antrag meiner Meinung nach ein moderater Antrag gewesen, bei welchem es sich keineswegs um eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten Kanadas handelt, sondern darum, dass man sich in Gesprächen mit Kanada um eine vermittelnde Position bemüht, um die kanadische Regierung zu einer Kooperation und zu einem Einlenken gegenüber der eigenen indigenen Bevölkerung zu bewegen. Nicht mehr und nicht weniger steht in diesem Antrag! Sie werden diesen Antrag bedauerlicherweise ablehnen, was für die österreichische Menschenrechtspolitik kein gutes Zeichen ist. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

23.06

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zu den Abstimmungen, und zwar kommen wir zunächst zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, seinen Bericht 514 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen. – Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, seinen Bericht 517 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle fest: Das ist ebenfalls die Mehrheit und damit angenommen.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 517 der Beilagen beigedruckte Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. (E 78.)

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Kostelka und Genossen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend Aufklärung der Vorwürfe bezüglich der Weitergabe von Polizeidaten an Dritte und der systematischen Bespitzelung durch Angehörige des Sicherheitsapparates, Aufklärung der Vorwürfe bezüglich der Verschleppung der gegenständlichen Verfahren durch die Staatsanwaltschaft und aller damit in Zusammenhang stehenden Weisungen und sonstigen Rechts


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