Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 64. Sitzung / Seite 6

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Beginn der Sitzung: 9.01 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Dritter Präsident Dr. Werner Fasslabend.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen, und eröffne die für heute, den 30. März, einberufene 64. Sitzung des Nationalrates.

Das Amtliche Protokoll der 62. Sitzung ist in der Parlamentsdirektion aufgelegen, ohne Einspruch geblieben und gilt daher als genehmigt.

Als verhindert gemeldet für die heutige Sitzung sind die Abgeordneten Dr. Kostelka, Huber, Schieder, Ing. Gerhard Bauer, Rosemarie Bauer und Dr. Pilz.

Einlauf

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich gebe bekannt, dass die Anfragebeantwortungen 1807/AB bis 1828/AB eingelangt sind.

Fristsetzungsantrag

Präsident Dr. Heinz Fischer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass Frau Abgeordnete Mag. Plank beantragt hat, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 387/A der Abgeordneten Dr. Gusenbauer und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird, eine Frist bis zum 9. Mai dieses Jahres zu setzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen.

Da wir keine Dringliche Anfrage und keinen Dringlichen Antrag haben, wird diese Kurzdebatte um 15 Uhr zum Aufruf gelangen.

Nach der Debatte wird über den Fristsetzungsantrag abgestimmt.

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (500 und Zu 500 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2002 samt Anlagen (540 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Heinz Fischer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatte wie folgt erzielt: Es ist eine Tagesblockredezeit von 9 "Wiener Stunden" vorgeschlagen, aus der sich im Einzelnen folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 176 Minuten, Freiheitliche und ÖVP je 131 Minuten und Grüne 104 Minuten.

Die Redezeit des für die jeweilige Beratungsgruppe zuständigen Regierungsmitgliedes, die 20 Minuten überschreiten sollte, beziehungsweise die Redezeit eines Staatssekretärs, die 10 Minuten überschreiten sollte, wird auf die Redezeit der entsprechenden Regierungsfraktion angerechnet werden.

Redebeiträge ressortfremder Regierungsmitglieder werden zur Gänze auf die Redezeit der betreffenden Fraktion angerechnet – falls sich solche zu Wort melden sollten.


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