Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 65. Sitzung / Seite 8

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zurückzuerstatten und viertens die dadurch entstandenen Verwaltungskosten den Versicherungsträgern und den Trägern der Krankenanstalten vom Bund zu ersetzen.

Meine Damen und Herren! Zurzeit sind die Beratungen des Sozialausschusses auf unbestimmte Zeit unterbrochen, da, wie bekannt, für heute, 12 Uhr, diese Nationalratssitzung einberufen wurde. Es liegen im Ausschuss noch eine Reihe von Wortmeldungen vor, auch konnten die Experten und Expertinnen noch nicht alle Fragen der Abgeordneten beantworten.

Ich möchte insbesondere auf folgende Stellungnahmen im Hearing hinweisen:

Erstens: Der Vertreter der behinderten Menschen gab an, dass insgesamt nur etwa 15 Prozent der Arztpraxen in Österreich für Behinderte frei zugänglich seien, 85 Prozent der Arztpraxen seien nicht barrierefrei erreichbar.

Zweitens: Die Vertreter der Sozialversicherung ersuchten dringend darum, diese unadministrierbare Regelung neu zu überdenken und eine Lösung im Sinne einer besseren Handhabung zu erarbeiten.

Drittens: Von den Vertretern der Regierungsfraktionen wurde es abgelehnt, ein Gutachten über die Verfassungsmäßigkeit des Antrages beim Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes einzuholen.

Viertens: Die Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen stellten fest, dass es sich bei dieser Maßnahme um eine Strafsteuer handle. – Soweit der Bericht aus dem Ausschuss.

Herr Präsident, ich bitte, wenn Wortmeldungen vorliegen, in die Debatte einzugehen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke dem Herrn Berichterstatter.

Es liegen Wortmeldungen vor. Wir gehen in die Debatte ein.

Die Redezeiten haben wir schon beschlossen.

Die erste Kontrawortmeldung stammt von Herrn Abgeordnetem Dr. Gusenbauer. Gesetzliche Redezeit: maximal 20 Minuten, freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

12.12

Abgeordneter Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die vom Ausschussvorsitzenden soeben berichtete Vorgangsweise ist ein Musterbeispiel dafür, dass diese Regierung die Bedenken der Österreicherinnen und Österreicher nicht ernst nimmt. Sie ist ein Musterbeispiel für Chaos, für Husch-Pfusch und für die fortgesetzte Arroganz dieser Regierungspolitik! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Man muss sich einmal vorstellen, was hier eigentlich passiert: Den Österreicherinnen und Österreichern liegt noch nicht einmal das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vor. Den Abgeordneten des Hohen Hauses liegt noch nicht einmal jener Abänderungsantrag vor, den die Regierungsfraktionen angekündigt haben. Die Ausschussberatungen sind noch nicht einmal abgeschlossen. Es sind noch nicht einmal alle Experten gehört. Es haben noch nicht einmal alle Abgeordneten im Ausschuss dazu Stellung nehmen können. Aber trotz all dieser Mängel will die Regierung heute dieses Gesetz hier im Nationalrat durchziehen!

Das ist ein flagranter Bruch mit Usancen des Parlamentarismus, kein sorgfältiger Umgang mit der Gesetzgebung und in Wirklichkeit eine Verachtung unseres Gesetzgebungsprozesses, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Aber nicht genug damit, dass Sie das Hohe Haus nicht ordentlich behandeln, Sie gehen auch mit den betroffenen Gruppen in einer Art und Weise um, die inakzeptabel ist. Es hat einschlägige Stellungnahmen des Sozialversicherungsverbandes, der bis zum heutigen Tag nicht gehört wurde, gegeben. Sie haben auch die Vertreterinnen und Vertreter der zwei Millionen österreichischen Senioren, die Wesentliches dazu sagen könnten, nicht gehört. Sie haben im


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