Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 36

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ein Ausbau des strafrechtlichen Schutzes vor Gewalt, insbesondere durch Schaffung eines Tatbestandes gegen "stalking".

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Ich hoffe, dass es möglich sein wird, darüber Einvernehmen zu erzielen, denn es wird ja von allen Seiten betont, dass uns die Situation der Opfer am Herzen liegt.

Ich möchte auch noch einige Worte zu dem sagen, was Kollegin Mertel zwar andiskutiert hat, aber nicht mehr die Zeit hatte, es auch auszuführen, nämlich zu den Lebensgemeinschaften. Es ist notwendig, die gesellschaftlichen Veränderungen anzuerkennen und die Entwicklungen auch rechtlich abzusichern. Viele Menschen bevorzugen ein Zusammenleben ohne Trauschein, und darauf muss sich auch die Rechtsordnung einstellen. Es geht nicht darum, diese Lebensgemeinschaft der Ehe völlig gleichzustellen, denn es soll ein Spielraum bestehen bleiben, es soll die Möglichkeit der Auswahl gegeben sein, aber es gibt eine ganze Reihe von Bereichen, in denen es zu Ungerechtigkeiten und Missverständnissen kommt; ich denke, dass wir da einiges tun sollten.

Ein Beispiel dazu: Nach dem Erbschaftssteuerrecht ist der Lebensgefährte einem völlig Fremden gleichgestellt. Ich glaube, das ist etwas, was niemand einsehen kann. Das Gleiche gilt für das Heimfallsrecht des Staates, wenn kein Testament vorhanden ist. Das ist sicher etwas, was niemand einsehen kann. Ich habe persönlich Fälle erlebt, wo es kein Testament gegeben hat – das ist gerade bei jenen Leuten, die nicht so viel zu vererben haben, der Fall –, und da schaut dann der Lebensgefährte durch die Finger. Und das ist sicherlich nicht gerecht! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Wir sollten den Rechtsbestand durchforsten. Wir werden sicher eine Reihe von Bereichen finden, wo wir tätig werden sollten.

Dasselbe gilt natürlich auch für die Rechtsstellung von gleichgeschlechtlichen Beziehungen. Auch hier sollten wir etwas mutiger sein. Ich erinnere daran, dass vor kurzem der Steiermärkische Landtag eine sehr mutige Entschließung gefasst hat. (Abg. Steibl: Aber nur im Wohnrecht, Frau Kollegin! Drehen Sie nicht alles um!) Vielleicht können auch wir uns aufraffen und etwas tun.

Meine Damen und Herren! Wir haben einige wichtige Vorschläge in verschiedensten Bereichen des Opferschutzes, des Strafvollzuges, der Strafprozessordnung – ich kann das jetzt in der Kürze der Zeit gar nicht alles ausführen – eingebracht. Wir sind also sehr wohl eine konstruktive Opposition und keine Totalopposition, wie Kollegin Fekter gemeint hat. Wir sind bereit zu Reformen, aber wir haben auch Anspruch darauf, ernst genommen zu werden. (Beifall bei der SPÖ.)

11.06

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Jarolim und GenossInnen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Böhmdorfer. – Bitte.

11.06

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohes Hauses! Ich möchte mich bei Ihnen, sehr geehrte Frau Abgeordnete Hlavac, für Ihre im Prinzip sachlichen Ausführungen bedanken. Sie haben natürlich auch sehr harte Kritik angebracht, aber Sie haben ein Beispiel dafür geliefert, dass im Justizausschuss die Sachlichkeit doch noch überwiegt. Gerade das veranlasst mich, Ihnen eine Auskunft zu geben, weil Sie hier offensichtlich einem Irrtum erlegen sind.

Ich habe mich bei der erwähnten Beantwortung der Dringlichen Anfrage nicht auf das Amtsgeheimnis schlechthin berufen, sondern ich habe darauf verwiesen, dass in § 35 des Staatsan


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