Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 68. Sitzung / Seite 91

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Die Geburtenrate betrug etwa 15 Prozent, und der Fonds hat dafür etwa 99 Millionen Schilling aufgewendet. Erfreulich ist auch, dass im Budget 2002 die Mittel dafür wieder sichergestellt sind, nämlich jene 50 Millionen Schilling, die den Anteil des Bundes dafür darstellen. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie der Abg. Rosemarie Bauer. )

Meine Damen und Herren! Es gab im Fonds natürlich auch Anlaufschwierigkeiten, diese sind aber inzwischen großteils beseitigt. Ich möchte nur einen einzigen Verbesserungsvorschlag dazu anbringen: Könnte man für diese Behandlung nicht doch die Altersgrenze von Frauen, die derzeit mit 40 Jahren festgelegt ist, auf 41 oder 42 Jahre anheben, weil Frauen über 40 Jahre bei einer solchen Behandlung durchaus noch gute Chancen haben?

Meine Damen und Herren! Angesichts der dramatischen Entwicklung der Geburtenrate – sie ist auf unglaubliche 1,34 im Jahre 1998 gesunken; Kollege Donabauer hat das vor mir schon angesprochen – ist diese Verlängerung der Geltungsdauer des IVF-Fonds neben der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes sicherlich eine sehr wichtige familienpolitische Maßnahme. Die Regierung zeigt damit, dass sie weiß, was uns Kinder wert sind, dass sie weiß, dass Kinder das Fundament unserer Zukunft sind, und dass sie in Österreich vor allem keine Zweiklassenmedizin zulässt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.39

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Tancsits zu Wort gemeldet. – Bitte.

14.39

Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Grabner hat in seinen Ausführungen gesagt, dass bei einem Bezug von 16 500 S für die mitversicherte, keine Kinder habende Ehefrau ein Betrag von 7 900 S zu entrichten wäre. – Das ist unrichtig! (Abg. Grabner: Das ist wahr!)

Das ist deshalb unrichtig, weil bei einem Jahresbezug von 16 500 S selbstverständlich, da das deutlich unter der Ausgleichszulage läge, überhaupt nichts zu entrichten wäre. Handelt es sich um einen Monatsbezug, dann ist es unrichtig, dass dafür 7 900 S im Monat zu bezahlen sind. Er hat aber den Jahresbezug genommen.

Dass das Gegenüberstellen von Monatsbezügen und Jahresgebühren und -abgaben an sich unrichtig ist, müsste sogar Kollege Grabner verstehen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Schwemlein  – auf die Galerie deutend –: Das beeindruckt die da oben überhaupt nicht! – Abg. Grabner: Berichtigung! Das war keine Berichtigung! Was ist mit dem Präsidenten da oben? Das war doch keine Berichtigung!)

14.40

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte. (Abg. Grabner: Das war keine Berichtigung! Das weiß der Generalsekretär da oben nicht! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Herr Abgeordneter Grabner, ich verwarne Sie, bitte! (Abg. Grabner: Sie können verwarnen, wie Sie wollen! Führen Sie lieber den Vorsitz richtig!) Herr Abgeordneter Grabner! Wir befinden uns im österreichischen Parlament. Ein derartiges Benehmen ist ja unerhört! Ich weise Sie zurecht! Ich weise Sie zurecht, und fordere Sie auf, sofort davon abzulassen! (Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ und den Freiheitlichen.)

Am Wort ist nun Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

14.41

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich eingangs eine Ergänzung zum Entschließungsantrag des Kollegen Maier anbringen.

Es geht dabei um eine Änderung des Suchtmittelgesetzes. Es soll ein Drogenbericht eingefordert werden. Die wesentlichen Punkte sind: aktuelle epidemiologische Daten zur Situation der


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