Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 199

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Herr Bundesminister! So wichtig es ist, das Karren der Tiere quer durch Europa einheitlich abzustellen oder zumindest Verbesserungen durchzusetzen (Unruhe im Saal – Präsident Dr. Fasslabend gibt neuerlich das Glockenzeichen), und so wichtig es ist, die finanziellen Anreize dazu, nämlich die Förderung der Lebendtiertransporte, abzustellen – denn das ist eigentlich das Corpus Delicti, das wissen wir –, so wichtig ist es aber auch, den Tierschutz in Österreich endlich einheitlich zu regeln, und zwar durch ein Bundestierschutzgesetz. (Beifall bei der SPÖ.)

Die unterschiedlichen Länderregelungen sind weder zeitgemäß noch sinnvoll, das wissen wir inzwischen. Es ist natürlich leichter – das ist auch eine Strategie der ÖVP –, immer zu sagen, was die EU tun soll oder tun muss, wenn es gerade opportun ist, zu argumentieren, dass man gegen Verbesserungen im eigenen Land ist – und da insbesondere im Landwirtschaftsbereich und im Bereich des Tierschutzes –, als im eigenen Land für Ordnung zu sorgen und eine bundeseinheitliche Regelung im Tierschutz endlich nicht länger zu blockieren.

Die Ländergesetze sind nämlich nicht in Ordnung. Jahrelang wischen Sie, Herr Bundesminister, und die ÖVP dieses Problem vom Tisch und ignorieren jegliches Bemühen unsererseits, eine Verbesserung für die österreichischen Tiere zu erreichen. Sie sind nicht sehr glaubwürdig, Herr Bundesminister, wenn Sie sich als Anwalt für Verbesserungen im EU-Tiertransport einsetzen, gleichzeitig aber in Österreich die einheitliche Tierschutzregelung verhindern.

Ein hoher Standard in Österreich hat auch eine Signalwirkung in der EU. Ich darf daran erinnern, dass der frühere Verkehrsminister Klima mit dem strengen österreichischen Tiertransportgesetz seinerzeit der EU eine hohe Vorgabe gegeben hat. Österreich konnte sehr wohl ein Qualitätssignal setzen, das die EU zwar nicht vollinhaltlich übernommen hat, das aber wesentlich zur Verbesserung der Transportbedingungen für Tiere beigetragen hat.

Damals hat man Österreich in der EU noch sehr ernst genommen. Herr Bundesminister, bei allem Respekt: Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen müssen erst beweisen, dass Ihr Wort in der EU gehört wird. Wir werden sehen, was aus unserem Vier-Parteien-Antrag letztlich werden wird.

Für das Bundestierschutzgesetz sehe ich durchaus Licht am Ende des Tunnels – wenn ich optimistisch bin. Und ich bin optimistisch, wenn ich eine APA-Meldung vom 9. Mai 2001 von Präsidenten Prinzhorn lese. Darin steht, dass er bundeseinheitlich etwa den Tierschutz regeln will. – Meine Frage dazu lautet: Ist das wieder nur eine Sprechblase, oder ist die ÖVP der FPÖ im Wort, und schwenkt sie endlich ein?

Meine Damen und Herren! Am Mittwoch nächster Woche wird im Unterausschuss das Geheimnis gelüftet werden. Dort wird sich zeigen, was die Regierung vorhat. – Man darf gespannt sein. (Beifall bei der SPÖ.)

20.20

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Achatz. – Bitte.

20.20

Abgeordnete Anna Elisabeth Achatz (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Frau Kollegin Parfuss, klar ist: Es gibt ein bundeseinheitliches Tiertransportgesetz in Österreich. So schlecht ist es nicht, wie Sie es hier darstellen. Das ist ein Faktum, dass es ein bundeseinheitliches Tiertransportgesetz gibt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Frau Kollegin Parfuss, ich gebe Ihnen aber darin Recht, dass es in manchen Bereichen zu einer Vereinheitlichung kommen muss, weil das auch kostengünstiger und sinnvoll ist. Aber diese uneinheitlichen Landesverordnungen – neun Bauordnungen, neun Naturschutzgesetze oder -verordnungen, neun Tierschutzgesetze –: Bitte, das haben Sie uns hinterlassen! (Abg. Parfuss: Nein!) Selbstverständlich, das war die SPÖ in der Koalition mit der ÖVP! (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das haben wir geerbt. Über Nacht können wir es nicht ändern, aber wir sind auf dem besten Weg dazu, auch im Zuge der Verwaltungsreform. (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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