Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 68

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Wir haben die zweite Säule der Agrarpolitik, die ländliche Entwicklung, genützt, um mit der Einführung eines Sockelbetrages für die kleinstrukturierten Bergbauernbetriebe in Österreich die kleineren Betriebe und damit teureren Produktionsweisen etwas zu unterstützen. Aber interessanterweise hat kein anderes Land der 15 EU-Mitgliedsländer diese Chance wahrgenommen, obwohl die Hälfte dieser Kosten von der EU im Rahmen der ländlichen Entwicklung ersetzt wird. Daran sieht man schon, dass es noch gravierende Unterschiede in diesem Bereich gibt.

Aber es gibt natürlich auch gravierende Unterschiede zwischen der österreichischen und der deutschen Sozialdemokratie. Und nichts könnte diese Unterschiedlichkeit besser widerspiegeln als die folgenden Zitate von Aussagen zweier Parteichefs, die zu gleicher Zeit, nämlich Anfang April, gemacht wurden.

Am 4. April 2001 erklärte der SPÖ-Vorsitzende Alfred Gusenbauer: "Die SPÖ schlägt eine Grundsicherung ohne Arbeit in der Höhe von 8 437 S mit Rechtsanspruch vor."

Fast zur gleichen Zeit, nämlich zwei Tage später, am 6. April, kam aus Deutschland folgende Aussage: "Es gibt kein Recht auf Faulheit in unserer Gesellschaft. Wer arbeiten kann, aber nicht will, der kann nicht mit Solidarität rechnen."

Wer, glaubt ihr, hat diesen Ausspruch getan? – Es war der deutsche Bundeskanzler Schröder! (Abg. Auer: Wer? Schröder? Das glaub’ ich nicht!) Hier sind also grundsätzliche Unterschiede vorhanden. (Abg. Dipl.-Ing. Kummerer: Heißt das, jeder Sozialhilfeempfänger ist faul?) Ich habe nur Aussagen, die in den Medien nachzulesen sind, aus der APA zitiert.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Zur EU-Erweiterung: Die EU hat zum Kapitel Landwirtschaft im Hinblick auf die Erweiterung noch keine endgültige Position bezogen, sowohl was die Direktzahlungen und die Mengenbeschränkungen, aber auch was die Darstellbarkeit der Daten, die in Zukunft für die Quoten herangezogen werden, betrifft.

Wenn wir Binnenmarktregelungen haben wollen, dann müssen gleiche Voraussetzungen vorhanden sein. Die Konsumenten erwarten immer strengere Produktionsvorschriften, zum Beispiel bei den Umwelt-, Veterinär-, Hygiene-, Phytosanitär- und Tierschutzstandards. Die Teilnahme am Binnenmarkt setzt aber voraus, dass für alle Produzenten die gleichen Regelungen gelten, da es ansonsten im Wettbewerb zu wesentlichen Verzerrungen kommt.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wer die Geschichte Europas betrachtet, wer sich die vielen Kriege der letzten Jahrhunderte in Erinnerung ruft, der weiß, wie notwendig der Bau eines gemeinsamen Hauses Europa ist, innerhalb dessen es zwar unterschiedliche Räume, aber keine versperrten Türen mehr gibt. Wie heißt es doch in der zweiten Strophe unserer Bundeshymne: "Heiß umfehdet, wild umstritten, liegst dem Erdteil du inmitten, einem starken Herzen gleich."

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wir Österreicher haben hier noch eine große Aufgabe vor uns! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

13.02

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kurzmann. – Bitte.

13.02

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Der Vertrag von Nizza ist aus österreichischer Sicht zweifellos als Erfolg zu bewerten, weil die Bundesregierung dort unsere Interessen sehr nachdrücklich und erfolgreich vertreten hat. Hätte Abgeordneter Gusenbauer am Treffen der Staats- und Regierungschefs in Südfrankreich teilgenommen, dann wäre wohl zu befürchten gewesen, dass er mit den Befürwortern der Sanktionen wieder champagnisiert und auf die Wahrnehmung der österreichischen Interessen vergessen hätte. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)


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