Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 190

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schlagartigen Regelung – eine Einnahmequelle und auch eine Möglichkeit, Praxiserfahrungen zu sammeln, abzuschneiden, das scheint mir auch unter verfassungsrechtlichen Aspekten der Erwerbsfreiheit und des Gleichheitssatzes nicht ganz unbedenklich. Außerdem stelle ich mir auch die Frage, inwieweit es einer Bundesbehörde, einem Bundesminister möglich sein soll, so mir nichts, dir nichts eine Bestellung, die meiner Information nach durch die Landeshauptfrau oder den Landeshauptmann erfolgt, für nichtig zu erklären. – Ich hätte mir dazu legistische Erläuterungen zur Verfassungskonformität erwartet.

Ein Allerletztes: Herr Bundesminister Haupt! Sie sind in einer Mehrfach-Funktion nicht nur für diesen Bereich, sondern auch für Frauenangelegenheiten zuständig, und Sie haben in dieser Ihrer Funktion vor ganz kurzer Zeit einen die sprachliche Gleichbehandlung betreffenden Ministerratsvortrag kundgemacht, in dem es ausdrücklich heißt, dass das Mitgemeint-Sein für Frauen zu wenig ist. Sie wissen so gut wie ich, dass das Studium der Veterinärmedizin gerade in letzter Zeit sehr häufig und sehr intensiv auch von Frauen betrieben und absolviert worden ist. Warum Sie selbst entgegen dem von Ihnen eingebrachten Ministerratsvortrag wieder einen Gesetzentwurf vorlegen, in dem Frauen, was die sprachliche Diktion betrifft, nicht einmal ignoriert werden, das muss wohl einer höheren Logik der legistischen Abteilungen in Ihrem Haus entspringen.

Insgesamt können wir diesem Bereich nicht zustimmen. Zu den Rinderprämien wird Kollege Pirklhuber noch Stellung nehmen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Gradwohl. )

19.23

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Pirklhuber. – Bitte.

19.23

Abgeordneter Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Kollege Schwarzenberger hat vorhin noch einmal die europäische Ebene angesprochen. Ich meine, es ist notwendig, einiges klarzustellen, was Sie derzeit in Ihren Agrarmedien von sich geben und verbreiten.

Es ist nämlich so, dass gerade die konservative Fraktion im Europaparlament unter Führung der Christdemokraten in Person des britischen Berichterstatters Sturdy einen Vorschlag in den Agrarausschuss gebracht hat, der die Abschaffung der 90-Rinder-Grenze intendiert. Das ist ein Faktum, Herr Schwarzenberger, nur Sie wissen das offensichtlich nicht. (Abg. Schwarzenberger: Das ist nach dem Fischler-Vorschlag die Obergrenze!)

Ich gestehe Ihnen zu, dass Ihre Parteikollegen für eine bindende Grenze von 90 Rindern waren, allein sie konnten sich mit dieser Position nicht einmal in ihrer eigenen Europaparlaments-Fraktion durchsetzen. Das ist die Realität! (Beifall bei den Grünen. – Weiterer Zwischenruf des Abg. Schwarzenberger.  – Abg. Auer: Wie war das in Ihrer Fraktion?) Das ist die Realität, Kollege Schwarzenberger, und man soll sie nicht verheimlichen. – Ich komme schon noch dazu, Kollege Auer! 

Der grüne Änderungsvorschlag hat auf europäischer Ebene das erste Mal die Komponente der Arbeitskraft auf die Agenda gesetzt, das heißt, Betriebe sollen, was Förderungen betrifft, sehr wohl auch danach beurteilt werden, wie viele Mitarbeiter es in diesem Betrieb gibt. Ich denke, das ist ein erster Schritt. Ich gestehe Ihnen aber durchaus zu: Auch ich bin nicht zufrieden mit diesem Vorschlag, weil mir ein konkretes Element abgeht, nämlich eine Degressions-Komponente. Die fehlt in diesem Vorschlag, und ich meine, in diese Richtung sollten wir auf europäischer Ebene auch weiterhin auf eine Änderung dieser Richtlinie hinarbeiten.

Ich möchte jedoch abschließend – und dies zu Ihrer Information! – auch nicht verhehlen, dass die Fördergrenze in Österreich derzeit bei 200 Mastrindern liegt. Das steht in der Tierprämien-Verordnung aus dem Jahr 2000, das sollte man nicht vergessen. (Beifall bei den Grünen.)

19.25

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gradwohl. – Bitte.


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