Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 21

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feststellen, dass erstens die arbeitsrechtlichen Regelungen dort gleich geblieben sind, wo es um den Kündigungsschutz geht.

Ich darf Sie zweitens darauf hinweisen, dass im Arbeitsrecht die Teilpensionen in entsprechender Form weiter, so wie sie vereinbart sind, auslaufen werden.

Ich darf Sie drittens darauf hinweisen, Frau Abgeordnete, dass es im Arbeitsrecht nunmehr zu Besserstellungen kommen wird, weil in der Vergangenheit neben dem Karenzgeld die Möglichkeiten des Zuverdienstes eingeschränkt waren, die nunmehr gegeben und mit 200 000 S limitiert sind. Es sind in Zukunft aber auch Fortbildung, Weiterbildung und Teilzeitbeschäftigungen möglich.

Ich darf Sie noch darauf hinweisen, Frau Abgeordnete Haller, dass auch die anderen familienpolitischen Leistungen, wie etwa die Schulbuch-Aktion, die Schülerfreifahrt und eine Ausweitung der Stipendien für sozial schwache Studenten, aus dem Familienlastenausgleichsfonds weiterhin abgesichert sind. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegen Wünsche auf weitere Zusatzfragen vor. – Frau Abgeordnete Gatterer, bitte.

Abgeordnete Edeltraud Gatterer (ÖVP): Herr Bundesminister! Diese Regierung ist angetreten mit der Absicht, Österreich zum kinder- und familienfreundlichsten Land überhaupt zu machen. Angesichts der neuen Kindergeldregelung und der Karenzzeiten frage ich Sie: Wo liegt Österreich jetzt im EU-Vergleich?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Frau Kollegin Gatterer! Wenn man die für die Familien aufgewendeten Gelder betrachtet, sind wir in Europa einsame Spitze. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Was die Kinderbetreuungseinrichtungen angeht, liegen wir in Europa im guten Vorderfeld. Ich bemühe mich daher – um auch die Situation der Frauen zu verbessern –, mit einigen Bundesländern dort, wo die Bereitschaft dazu vorherrscht, entsprechende Programme zur Ausweitung der Öffnungszeiten von bestehenden Kinderbetreuungseinrichtungen durchzuführen.

Ein besonders gutes Modell ist uns, so glaube ich, in Vorarlberg mit der dortigen Landesrätin Schmid gelungen, wo wir einen Kindergarten mit längeren Öffnungszeiten fördern, in dem 90 Prozent der dort Beschäftigten Männer sind, die sich der Kinderbetreuung widmen. Ich glaube, dass ich mit Fug und Recht sagen kann, dass wir nunmehr endlich Schwerpunkte setzen, um Männern die Kinderbetreuung nicht nur zu erleichtern, sondern um auch zu erreichen, dass diese von ihnen in einem breiteren Ausmaß als mit den 2 Prozent, die sich derzeit der Kinderbetreuung widmen, wahrgenommen wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage: Frau Dr. Petrovic, bitte.

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Bundesminister! Die angesprochenen Familienleistungen werden österreichischen Familien, Familien von EU-Angehörigen und – auf Grund von internationalen Verträgen – auch anderen Ausländerinnen und Ausländern, etwa türkischen Staatsangehörigen, zugute kommen, nicht jedoch Personen, die zum Beispiel aus Kroatien, aus Slowenien und aus anderen Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien stammen, sofern nicht bestimmte arbeitsbezogene Voraussetzungen erfüllt werden.

Herr Bundesminister! Sind diese Familien für Sie keine Familien? Was ist der Grund für die Diskriminierung dieser Personen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.


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