Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 137

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist daher geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, und zwar gelangen wir zunächst zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 578 der Beilagen.

Der vorliegende Gesetzentwurf kann im Sinne des Artikels 14 Absatz 10 Bundes-Verfassungsgesetz nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

Zunächst stelle ich die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit einstimmig beschlossen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Antoni und Genossen betreffend Erhöhung der Schüler- und Heimbeihilfen und Erweiterung des BezieherInnenkreises.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Somit ist der Antrag abgelehnt.

4. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (579 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten geändert wird (609 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist als erste Rednerin Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

17.20

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde es äußerst begrüßenswert, dass wir heute einstimmig das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten ändern – ein Gesetz, das der Verfassungsgerichtshof für uns neu definiert hat. Das bedeutet, dass ab Herbst 2001 in den zweisprachigen Volksschulen in Kärnten auch in den vierten Klassen Slowenisch unterrichtet werden muss oder, anders ausgedrückt, dass die Kinder die Chance haben, ihr Wissen in der zweiten Landessprache zu vertiefen.

Das Geschenk der Zweisprachigkeit, das die Kinder im bilingualen Gebiet gewissermaßen in die Wiege gelegt bekommen, ist für sie, aber auch für das Land eine große Chance. Es geht nicht nur darum, dass eine zweite Sprache das Erlernen einer dritten noch viel leichter macht oder dass das Sprachgefühl und das Kennenlernen einer anderen Kultur auch das Verstehen und die Toleranz einer anderen Gruppe gegenüber mit sich bringen. Ich glaube, das Ganze hat auch einen wirtschaftlichen Aspekt. Wir stehen vor der EU-Erweiterung, und Slowenien ist ein


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