Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 359

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Dazu nenne ich Ihnen ein Beispiel, Herr Kollege: Ein mir bekannter Friseur hat im Vertrag drinnen gehabt, sich im Bereich Wien ein Jahr lang nicht selbständig zu machen. Er hat zwei Kinder. Nach zehn Jahren wurde sein Dienstverhältnis gelöst, und was geschah? – 150 000 S Strafe war zu bezahlen, weil er nach einem halben Jahr mit zwei Kindern schließlich etwas machen musste, da er ja auch nicht pfuschen gehen darf.

Und da sagt die SPÖ, das kann man nicht so einfach weglassen (Beifall bei der SPÖ), zumal es am 14. April 1999 eine Presseaussendung der Freiheitlichen gegeben hat, in der es heißt: "Immer öfter komme es vor, daß internationale Konzerne in Österreich über ehemalige Mitarbeiter ein de facto ‚Berufsverbot‘ verhängen. ... Daß diese Vorgangsweise vom Arbeitsgesetz gedeckt werde, sei in höchstem Maße fragwürdig. ...

Es könne nicht sein, dass es im Arbeitsrecht Gesetze gebe, die das Recht auf ‚freie Arbeitsplatzwahl‘ untergraben, und es so ermöglicht werde, Klagstitel gegen die Schwächsten" einzubringen. "Wo bleibt da die so oft auch von Regierungsstellen geforderte Mobilität und Flexibilität, fragte"– damals! – Susanne "Rieß".

Meine Damen und Herren von der FPÖ! Haben Sie das übersehen oder tragen Sie das bewusst mit? Wenn Sie es nicht bewusst mittragen, stimmen Sie unserem Abänderungsantrag zu! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.28

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag ist ordnungsgemäß unterstützt, steht in Verhandlung und wird dann auch zur Abstimmung gebracht.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schultes. Zweite Wortmeldung. – Bitte.

22.29

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich habe wegen der redaktionellen Richtigstellung des Einleitungssatzes einen formal notwendigen Abänderungsantrag einzubringen, der wie folgt lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Böhacker, Dr. Stummvoll und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend das 1. Euro-Umstellungsgesetz – Bund (621 der Beilagen) in der Fassung des Ausschussberichtes (704 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

In Art. 8 (Änderung des Bundesgesetzes über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial) wird im Einleitungssatz die Wortfolge "zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. XXXX/2001" durch die Wortfolge "zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 57/2001" ersetzt.

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Hohes Haus! Erlauben Sie mir auch noch einen Satz zum heutigen Thema Bundesverlag. Uns ist bewusst, dass in diesem Punkt viele Besonderheiten zu beachten sind. Ein Verlag ist mehr als nur Buchproduktion, ein Verlag ist Heimat für die Autoren, er ist Stätte der Begegnung. Aber auch ungeschminktes Feedback, Hilfe und Ermutigung findet der Künstler dort.

Staatssekretär Morak wird mit großer Sensibilität vorsorgen und die besonderen Wünsche der Autoren, aber auch des PEN-Clubs berücksichtigen. Neue Eigentümer müssen vertrauenswürdig sein und Garantien geben können. Nur ein moderner, starker und lebendiger Verlag sichert die Zukunft. Das wissen die meisten Autoren und gehen daher diesen Weg mit.


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