Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 145

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konnte. Das war erstens die behindertengerechte Ausstattung von Gruppenpraxen und deren Zugang – ein durchaus berücksichtigenswerter Punkt, den man aber mit diesem Gesetz leider nicht regeln kann –, und zweitens § 54 Ärztegesetz betreffend Meldepflicht von Ärzten.

Bei diesem Punkt haben SPÖ und Grüne reflexartig einen ideologischen Wandel in Richtung Täterschutz vollzogen, und das ist meines Erachtens zutiefst verwerflich, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sie von den Grünen und der SPÖ haben argumentiert, es wäre gefährlich, wenn ein Unschuldiger zu viel verdächtigt wird. – Ich sage Ihnen hier ganz brühwarm: Mir ist lieber, es wird einmal einer zu viel verdächtigt, als einer zu wenig! (Lebhafter Widerspruch bei der SPÖ und den Grünen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Oppositionsparteien! Sie haben im Ausschuss ganz klar argumentiert: gut zureden statt strafen! Das heißt, einem Vater, der seiner Tochter die Hand gebrochen hat, oder einem Onkel, der seine Nichte vergewaltigt hat, dem sollen wir gut zureden und ihn dann sozusagen von seiner Schuld überzeugen. (Abg. Mag. Prammer: Sie wissen nicht, wovon Sie sprechen!)

Seien Sie mir nicht böse, aber das glauben Sie doch selbst nicht, vor allem dann nicht, wenn man den Hausverstand, der heute von Professor Grünewald hier angesprochen wurde, einmal in den Vordergrund stellt. Sie versuchen, dieses Problem herunterzuspielen, und Sie versuchen auch, die Verantwortung in diesem Bereich abzuschieben.

Unsere Position ist vollkommen klar: Unser Herz ist auf der Seite jener, denen Unrecht widerfahren ist, und deswegen lautet meine Aussage ganz klar: keine Gnade für Kinderschänder! Volle Härte des Gesetzes für Verbrecher, die sich an den schwächsten Mitgliedern der Gesellschaft vergehen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Um dies zu gewährleisten, muss man die Täter natürlich auch erwischen, das ist ganz klar. Wir gehen dabei von einer offiziellen Zahl von 500 Fällen und einer Dunkelziffer von 25 000 Fällen aus. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist eine Notwendigkeit, dass die Ärzte eine Meldepflicht für diese Fälle haben und diese Meldepflicht auch differenziert ausüben können. Sie müssen unter den verschiedenen Jugendwohlfahrtseinrichtungen und Kinderschutzeinrichtungen wählen können.

Es wird auch wichtig sein, dass diese Daten in eine zentrale Datenbank eingespeichert werden, um Wiederholungstäter so rasch wie möglich dingfest zu machen. Folgendes sei noch an Ihre Adresse gerichtet, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ: Während Sie hier sitzen und "Sozialromantik" – so bezeichne ich das einmal – betreiben, leiden draußen Kinder, werden von ihren Peinigern gequält und missbraucht. Und schon aus diesem Grund hätten Sie die moralische Verpflichtung, diesem Gesetz Ihre Zustimmung zu erteilen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.23

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Dr. Waneck. – Bitte, Herr Staatssekretär.

17.24

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Ich wundere mich schon darüber, dass Sie ein Gesetz, das in seiner Tragweite und in seinen Verbesserungen doch viel mehr bietet als nur die Gelegenheit, es auf zwei Punkte eingeengt zu diskutieren, nicht mehr würdigen, obwohl es in vielen Dingen beispielgebend ist. Mit der Realisierung der Gruppenpraxis geht ein Wunsch drei vorangegangener Regierungen in Erfüllung. Das müsste Sie doch eigentlich mit Zufriedenheit erfüllen.


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