Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 147

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mit dem Schutz unserer Kinder. Und nur deswegen, weil auch wir im Parlament diesen Kinderschutz so oft argumentiert, so oft diskutiert haben – wir waren wirklich initiativ in dieser Frage –, nur deshalb ist das Problembewusstsein für den Kinderschutz, gegen die Kindesmisshandlung, gegen den Kindesmissbrauch, zu einem solchen Bewusstsein geworden, wie wir es jetzt haben.

Kinderschutzgruppen wurden gegründet, so zum Beispiel auch bei mir in der Landeskinderklinik Linz. In diesen Kinderschutzgruppen arbeiten Ärzte, Psychologen, Jugendwohlfahrt und Jugendanwälte gemeinsam, um die Rechte der Kinder zu sichern. Sie arbeiten gemeinsam, und das ist eine positive Entwicklung! Mit diesen Menschen haben wir gesprochen (Abg. Mag. Prammer: Mit ... haben Sie nicht gesprochen!), aber – hören Sie mir zu! – trotzdem lag es in der Entscheidung des Aufdeckers einer Misshandlung oder eines Missbrauchs, strafbare Handlungen für sich zu behalten oder nicht. Und damit war die heikle Frage der verschiedenen Rechtsansichten nicht aus der Welt geschafft.

Es gilt, für das Kind das Beste zu berücksichtigen und einen alle Rechtsansprüche umfassenden Kinderschutz zu entwerfen. Aus diesem Grund waren wir für die Wiedereinführung der Anzeigepflicht, und zwar der Pflicht zur Anzeige an die Sicherheitsbehörde.

Erinnern Sie sich an jene Fälle von Kindesmissbrauch (Widerspruch der Abg. Mag. Prammer )  – schütteln Sie nicht den Kopf, sondern hören Sie zu! –, die in Heimen, an jene, die in Jugendlagern passiert sind!

Natürlich sollen all jene Täter, die familienextern, die fremd sind, angezeigt werden. Natürlich!, daran führt kein Weg vorbei, aber: Richtet sich der Verdacht gegen nahe Angehörige, dann kann zum Wohle des Kindes – das hat auch die Absprache mit den Experten, die Besprechung mit den Kinderschutzgruppen ergeben, damit eben die Familie nicht zusammenbricht, damit dem Kind nicht die Schuld angelastet, damit der Sachverhalt geklärt wird – die Anzeige vorläufig unterbleiben und eine Zusammenarbeit mit der Jugendwohlfahrt und mit Kinderschutzeinrichtungen erfolgen.

Das ist wichtig, denn was wollen wir denn außerdem noch verhindern? – Wir wollen verhindern, dass der Täter zwar angezeigt wird, dass aber die Beweislast zu gering ist, dass er freigesprochen wird und womöglich mit weißer Weste davongeht. Daher war es mir auch wichtig, einen Entschließungsantrag einzubringen – der dem Gesetz dann auch beigefügt wurde –, der zum Inhalt hat, dass die Strafverfolgungsbehörden mit den Jugendwohlfahrtsträgern und mit den Kinderschutzgruppen zusammenarbeiten.

Es soll damit eine gesetzliche Regelung getroffen werden – diese ist uns auch gelungen –, die ein schwieriges, gesellschaftliches Problem differenziert sieht: nicht ideologisch einseitig, sondern wirklich differenziert. Damit haben wir den bestmöglichen Schutz für unsere Kinder geschaffen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

17.31

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Frau Berichterstatterin hatte bereits das Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 689 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Rasinger und Genossen einen Zusatz- beziehungsweise einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten Dr. Grünewald und Genossen sowie die Abgeordneten Lackner und Genossen je einen Abänderungsantrag eingebracht.


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