Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 151

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17.40

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Nach dem Burgenland und Kärnten ist Oberösterreich jetzt das dritte Bundesland, das in Form einer Artikel-15a-Vereinbarung zwischen Bund und Land die Rechte von Patienten regelt. Es ist dabei gelungen, eine vollständige und verständliche Formulierung der Patientenrechte in der Patientencharta umzusetzen, und es ist das durchaus ein wertbestimmendes Maß, wie eine Zivilgesellschaft mit pflegebedürftigen Mitmenschen umgeht.

Es war schon immer das Wesen einer christlich-sozialen Gesinnung, sich um die Schwächeren in der Gesellschaft zu kümmern, meine Damen und Herren. Deshalb steht die Wahrung der Würde, der Menschenwürde im Mittelpunkt dieser Patientencharta. Garantiert wird dieses Ziel durch die Leistungen der Ärzte und des Pflegepersonals. Anders als in den Niederlanden, wo die aktive Sterbehilfe legalisiert wurde, bieten wir unseren Patienten größtmögliche Betreuung durch das Recht auf Selbstbestimmung und auf Information, natürlich unter Wahrung des Datenschutzes.

Mein Heimatbundesland setzt mit der Patientencharta ein Zeichen, jedoch nicht nur mit dieser Charta: Darüber hinaus wurde zum Beispiel erst in diesen Tagen die gesetzliche Grundlage für die anonyme Geburt geschaffen, und mit der Schaffung der Gesundheits AG erfolgt die Ausgliederung der Spitäler. In Personalfragen liegt die Kompetenz natürlich vor Ort.

Die anderen Bundesländer sind aufgefordert, in diesem Bereich dem Beispiel Tirols, der Steiermark und Oberösterreichs zu folgen. Wir stimmen dieser Patientencharta gerne zu. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

17.42

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. Die Uhr ist wunschgemäß auf 6 Minuten eingestellt. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Dr. Pumberger: Die SPÖ hat für die Patientenrechte nicht einmal einen einzigen Redner!)

17.42

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Auch wir sind für die Patientencharta. Was darin zu lesen ist, ist positiv. Allerdings bitte ich Sie schon, von dieser so großen Euphorie ein bisschen wegzukommen. Wenn man jetzt diese unterschiedlichen Chartas liest, wenn wir sehen, dass darin ... (Abg. Böhacker: Es gibt keine Sache, die gut ist!)  – Doch, das ist eine Sache, die gut ist! Aber bitte unterbrechen Sie mich nicht! (Abg. Böhacker: Ohne Kritik geht es einfach nicht!)

Nein, ohne Kritik geht es nicht, und ich kann Ihnen die Kritik auch gleich erklären: Wenn Sie meinen, dass die Aneinanderreihung von Selbstverständlichkeiten eine große humane und christliche Leistung ist (Abg. Böhacker: Das hat ja keiner gesagt!), dann verstehe ich die Welt nicht mehr ganz! Da ist beispielsweise darin zu lesen, es ist den Patienten Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Darunter wird verstanden, dass sie ein Recht auf Behandlung, Diagnose und Arzneimittelversorgung haben. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, das habe ich mir auch so erwartet! Oder glauben Sie, dass es anders sein sollte? Wenn das nicht selbstverständlich ist, dann frage ich mich: Was ist in dieser Republik überhaupt noch selbstverständlich? (Beifall bei den Grünen.)

Wenn man so etwas in eine Charta hineinschreiben muss, weil man den Ländern nicht vertraut, dass sie das gewährleisten, manifestiert sich doch da die ganze Ohnmacht des Bundes und die ganze Ohnmacht der Republik! Ich frage mich auch: Wenn jemand diese Selbstverständlichkeiten nicht erfüllt, was macht dann der Bund? Was macht der Bund? – Ich weiß aus mehreren Gesprächen mit Minister Haupt und auch mit Staatssekretär Waneck, dass auch sie unter ihrer Ohnmacht leiden, darunter, da nichts tun zu können. Wo ist die Qualitätssicherung, wo ist die Kontrolle, wo sind die Sanktionsmechanismen – ohne dass wieder der Mann vom Wörthersee aufsteht und die Republik vor sich hintreibt, weil er das nicht gerne hören will.


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